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Befestigte Flächen

Als befestigte Flächen gelten künstlich hergerichtete Flächen, insbesondere asphaltierte, betonierte, bekieste, gemergelte oder mit Steinen beziehungsweise Platten belegte Flächen.
Bei befestigten Flächen, die im Gelände aus exakt definierten Punkten (z.B. Abschlüsse mit Mauern, Stellplatten und Bundsteinen) bestehen, sowie bei Belagswegen sind die effektiven Ränder zu erheben.

Bei befestigten Flächen ohne exakt definierte Punkte (z.B. Kieswege, usw.) sind die sichtbaren Ränder zu erheben.

Bankette, gemäss bautechnischen Normalprofilen, gehören nicht zu den befestigten Flächen. Die Flächen der Bodenbedeckungsarten «Strasse_Weg» und «Trottoir» sind ohne die Flächen der (Stütz-) Mauern oder Ähnlichem zu definieren. Das Strassenbild hat so eine einheitlichere, harmonischere Breite. Die (Stütz-) Mauern werden den angrenzenden Bodenbedeckungsarten zugeordnet oder bei erfüllten Flächenkriterien als «uebrige_befestigte» erhoben. Sind die entsprechenden Kriterien erfüllt, werden diese zusätzlich als Einzelobjekt «Mauer» erfasst.

  • TVAV Art. 15

Beispiele

Unter Dokumente kann die PDF-Datei mit den Beispielen zu folgenden befestigten Flächen heruntergeladen werden:

  • Strasse, Weg
  • Trottoir
  • Verkehrsinsel
  • Bahn
  • Flugplatz
  • Wasserbecken
  • übrige befestigte Fläche

Dokumente

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