Logo Kanton Bern / Canton de BerneVermessungshandbücher

Gewässer

Gewässer umfassen alle Wasserflächen ohne künstliche Wasserbecken. In der Regel werden diese Bodenbedeckungsarten wie folgt geometrisch abgegrenzt: bei unbefestigten Ufern längs der an der Bodenbeschaffenheit erkennbaren Abgrenzung und bei befestigten Ufern entlang der Befestigung. Angrenzende Uferbefestigungen und Uferverbauungen sind ihren Bodenbedeckungsarten zuzuordnen, nicht den Gewässern. Als Wasserlinie gilt in der Regel der mittlere Wasserstand. Der Verlauf ist bei unterschiedlichem Wasserlauf zu generalisieren.

Namen von Flüssen, Bächen, Kanälen und Seen gehören in die Informationsebene Bodenbedeckung. Die Bodenbedeckungsflächen der Gewässer sind nach Gewässernamen zu unterteilen, und die Namen sind mit dem zugehörenden Objekt zu verknüpfen. Die Schreibweise der Gewässernamen ist aus der Informationsebene Nomenklatur zu übernehmen.

Pro Bodenbedeckungsfläche des Gewässers wird, wenn der Gewässername bekannt ist, je ein Objektname (auch wenn der Name immer gleich heisst) erhoben und mit keiner, einer oder mehreren Schriftpositionen erfasst.

Die Geometrie der Gewässer darf nicht vom GNBE übernommen werden.

  • TVAV Art. 17

Beispiele

Unter Dokumente kann die PDF-Datei mit den Beispielen zu folgenden Gewässerarten heruntergeladen werden:

  • stehendes Gewässer
  • fliessendes Gewässer
  • Schilfgürtel

Dokumente

Seite teilen