Fixpunkte sind im DM.01-AV-CH in die drei Themen «FixpunkteKategorie1», «FixpunkteKategorie2» und «FixpunkteKategorie3» aufgeteilt.
Im Kanton Bern wird das Thema «FixpunkteKategorie3» mit der Tabelle «Hilfsfixpunkt» ergänzt. Diese Tabelle enthält LFP4 und LAP, die den Anforderungen der AV93 nicht genügen oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Tabelle LFP3 verwendet werden (z.B. deklassierte LFP3 aus der Ausdünnung der Fixpunkte gemäss TVAV Art. 49). LFP4 sind Basis-, Verdichtungs-, Polygon- oder Passpunkte nach den Weisungen vor AV93, die der Nachführung nicht unterliegen. LAP sind Lageaufnahmepunkte (Netzpunkte oder freie Stationierungen) ohne dauerhafte Kennzeichnung nach TVAV Art. 47 Abs. 4.
Hilfsfixpunkte haben die gleichen Anforderungen an die Attributierung wie LFP3. Die Attributierung liefert die Information, welche Hilfsfixpunkte auch der Nachführung dienen. Hilfsfixpunkte werden im Plan für das Grundbuch nicht dargestellt.
Allgemeine Hinweise und Erklärungen zum Datenbeschrieb der Tabellen Nachführung, Schriftpositionierung und Symbolpositionierung befinden sich unter Datenbeschreibung AV/AVS > Hinweise.