Grosse Firmen haben in der Regel in ihren Werkanlagen mehrere offizielle Gebäudeadressen, welche strassenweise nummeriert sind und sich somit logisch in die weitere Umgebung einfügen. Diese Adressen sind wichtig für die Post oder für Besucherinnen und Besucher, da normalerweise in diesen Bürogebäuden auch der Empfang ist. Daneben existieren in Werkanlagen häufig eine grössere Anzahl weiterer Gebäude, welche mit einer ‹internen› Nummerierung erfasst und aussen angeschrieben worden sind, zum Beispiel «Nestle 4», «Munitionsfabrik 344» oder «Zuckerfabrik 12».
Anzustreben ist eine über das ganze Gelände einheitliche, möglichst strassenweise Nummerierung, so dass keine Gebäude mit mehreren Adressen vorkommen. Eine Umnummerierung ist jedoch nicht immer umsetzbar.
In solchen Fällen empfehlen wir, nebst der strassenweisen Nummerierung (mindestens der Bürogebäude) auch ein benanntes Gebiet der Anlage mit der internen Nummerierung in den Gebäudeadressen zu erfassen. Wenige Gebäude erhalten so zwei Gebäudeadressen, wie beispielsweise Allmendstrasse 46 und Munitionsfabrik 344. Dies ist DM.01-konform und wird mit AVGBS in die GRUDA-AV übernommen.
Mit der Gemeinde muss geklärt werden, ob bei der internen Nummerierung in der Tabelle «Gebaeudeeingang» das Attribut «IstOffizielleBezeichnung» den Wert ja oder nein erhält.
Wichtig ist, dass jedes Gebäude eine eindeutige und damit vollständige Adresse hat. Nur so kann in einem Notfall der Unfallort eindeutig bestimmt werden. Damit diese Gebäudeadressen den Rettungsdiensten zur Verfügung gestellt werden können, müssen die strassenweisen und können die internen Gebäudeadressen vollständig im «TOPIC Gebaeudeadressen» der Daten der amtlichen Vermessung erfasst sein.
Die Beschriftung sollte möglichst selbsterklärend vorgenommen werden. Die Hausnummer der strassenweisen Nummerierung wird zur Strasse ausgerichtet, eine werkinterne Nummer wird in der Mitte des Gebäudes angeschrieben.