Als Bearbeitungseinheit gilt grundsätzlich das Vermessungslos. Der Austausch zwischen der Unternehmerin beziehungsweise dem Unternehmer und dem Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) erfolgt digital via Amt für Geoinformation (AGI).
Die Arbeitsvorbereitung sowie die Erfassung der Hinweise wird durch die Unternehmerin beziehungsweise den Unternehmer durchgeführt.
Arbeitsvorbereitung
Das Ziel der Arbeitsvorbereitung besteht darin, den Förster oder die Försterin auf gewisse Punkte aufmerksam zu machen, um allfällige spätere Konflikte zwischen der Walddefinition und den Bedürfnissen der neu erhobenen Bodenbedeckung zu vermeiden. Diese Hinweise werden mit Hilfe des Verifikationstools VeriSO erfasst (Modul «Mängel Wald», siehe Benutzerhandbuch VeriSO).
Die Aktualisierung der schmalen Wege wird durch die Unternehmerin beziehungsweise den Unternehmer durchgeführt (fehlende Wege werden gelöscht – neue Wege werden aufgenommen oder aus den LiDAR-Daten übernommen).
Die Hinweise betreffen entweder schmale bestockte Flächen, welche sich auf den Waldrand auswirken könnten, oder Waldwege, deren Kategorisierung (Bodenbedeckung oder Einzelobjekte) durch den Förster oder die Försterin zu klären ist.
Die entsprechenden Bezeichnungen sind folgendermassen vorgegeben:
Bezeichnungen |
---|
1 - kleine Waldfläche ab BB in EO übernehmen (Hecke) |
2 - schmale bestockte Flaeche (Hecke) aufnehmen (Wald beachten) |
3 - schmale bestockte Flaeche (Hecke) löschen (Wald beachten) |
4 - Weg in BB aufnehmen |
5 - Weg aus BB löschen |
6 - Weg ab BB in EO übernehmen |
Zu jedem Hinweis erfolgt durch das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) eine Rückmeldung.
Die Daten sind im Format «ESRI ShapeFiles» dem zuständigen Verifikator beziehungsweise der zuständigen Verifikatorin abzugeben.
Das Amt für Geoinformation (AGI) meldet anschliessend das Vermessungslos und dessen Überarbeitungsbedarf dem Amt für Wald und Naturgefahren (AWN).
Bei der Erstellung des Shapefiles dürfen einzig Punktgeometrien erfasst werden. Es dürfen zudem keine neuen Bezeichnungsarten hinzugefügt werden.
Es sind die folgenden, vorgegebenen Eigenschaften (Felder) einzuhalten, auch wenn eine Drittsoftware verwendet wird:
Feldname | Datentyp | Genauigkeit | Länge |
---|---|---|---|
Shape | Geometrie | 0 | |
ogc_fid | Long | 10 | |
bezeichnung | Text | 0 | 254 |
bem_av | Text | 0 | 254 |
datum | Text | 0 | 24 |
bem_forst | Text | 0 | 254 |
Eine Beispieldatei ist unter Dokumente (siehe unten) zu finden.
Beurteilung durch AWN und Umsetzung
Die Rückmeldung durch das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) erfolgt an das Amt für Geoinformation (AGI), welches die Dateien der Unternehmerin beziehungsweise dem Unternehmer weiterleitet. Die Beurteilung besteht aus Punkten und Linien im Format «ESRI ShapeFiles».

Die Rückmeldungen des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) sind vollumfänglich umzusetzen. Insbesondere Liniendefinitionen sind 1:1 zu übernehmen. Bei eventuellen Rückfragen meldet sich die Unternehmerin beziehungsweise der Unternehmer direkt bei der zuständigen Person beim Amt für Wald und Naturgefahren (AWN).
Hinweise zu den Wytweiden (im Berner Jura)
Die Abgrenzungen der Wytweiden sind zum Teil abhängig von Elementen der Bodenbedeckung oder der Einzelobjekte, wie z.B. Trockenmauern. Um dies zu berücksichtigen, sind die relevanten Elemente der Bodenbedeckung und der Einzelobjekte in Form von «ESRI ShapeFiles» bei der Meldung der Hinweise mitzuliefern.
Die Unterscheidung zwischen Wytweiden dicht und offen erfolgt durch den Geometer oder die Geometerin und dient einzig der Orientierung im Gelände.
Termine und Ablauf
Damit die Bearbeitung des Försterplans (inklusive Umsetzung in den AV-Daten) fristgerecht erfolgen kann, muss die Datenabgabe mindestens vier Monate vor der Phase B3 erfolgen.
Von Seiten Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) ist mit einer Bearbeitungszeit von ein bis zwei Monaten zu rechnen.