Bei Ersterhebungen und Erneuerungen werden vermehrt Luftbilder von Drohnen für die Erhebung von Bodenbedeckungen und Einzelobjekten verwendet.
Das Amt für Geoinformation (AGI) erlaubt den Einsatz dieser Luftbilder für die Erhebung von Detail- und Grenzpunkten, sofern die Genauigkeitsanforderungen gemäss der Weisung vom 01.01.2015 «Amtliche Vermessung Punktgenauigkeiten» eingehalten und nachgewiesen werden können.
Folgende Informationen sind im Unternehmerbericht zu dokumentieren:
Drohne
- Drohnentyp (Flächenflieger, Multikopter)
- Name (z.B. eBee)
Flug
- Anzahl Flüge
- Verknüpfung zwischen den Flügen
- zeitliche Abstimmung der Flüge
- Flugzeitpunkt
- mittlere Flughöhe über Grund
- Überlappung längs und quer
Kamera
- Typ
- Brennweite
- Pixelgrösse
Pass- und Kontrollpunkte
- Erfassungsmethode (Feld)
- grafische Darstellung der Pass- und Kontrollpunkte
- Nachweis Genauigkeit/Zuverlässigkeit
Auswertung
- Software
- mittlere Pixelgrösse am Boden
- mittlere Fehler Passpunkte
- Differenzen Kontrollpunkte
- Höhenmodell
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