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Standardverifikation Phase B2

Netzausgleichung

Verifiziert wird nach den folgenden Kriterien:

Ausgangslage

  • Bezug zur verifizierten Netzanlage (Phase B1)
  • Pendenzen aus diesem Modul
    • im Unternehmerbericht beschrieben, Abweichungen begründet

Mess- und Vektorenplan (der Netzentwurf kann als Grundlage dienen)

  • Vollständige, verständliche Darstellung aller bei der Berechnung verwendeten Messungen
  • Inhalt: Darstellung der Vektoren in Lage und Höhe der Anschluss- und Kontrollpunkte, die Versicherungsart der Neupunkte, Gemeinde- und Losgrenze
  • Anschluss übergeordnetes Netz / Nachbaroperate
    • im Unternehmerbericht beschrieben, Abweichungen begründet

Originalmessungen

  • Qualität der Messungen
  • Datenfluss Messung – Berechnung

Protokoll der weich-gelagerten Netzausgleichung

  • Korrekte Wahl und Anwendung der mittleren Fehler und Ausgleichungsparameter
  • Qualität der Anschlusspunkte
  • Qualität der Messungen
    • im Unternehmerbericht kommentiert

Protokoll der definitiven Netzausgleichung

  • Korrekte Wahl und Anwendung der mittleren Fehler und Ausgleichungsparameter
  • Wahl der Anschlusspunkte
    • im Unternehmerbericht kommentiert

Transformation und Interpolation

  • Begründung
    • im Unternehmerbericht kommentiert
  • Korrekte Wahl der Berechnungsparameter
  • Erreichtes Resultat grafisch dargestellt

Genauigkeit/Zuverlässigkeit

  • Tabellarische Zusammenstellung der erreichten Werte gegenüber den Vorgaben aus der TVAV
    • im Unternehmerbericht beschrieben, Abweichungen begründet

Dokumentation

  • Unternehmerbericht (vergl. Vorgaben Handbuch DM.01-AV)

Transformation/Interpolation

Bei Ersterhebungen und Erneuerungen im vereinfachten Verfahren sind für die Grobeinpassung der Pläne Transformationen und eventuell anschliessend für die Feineinpassung Interpolationen erforderlich. Die Vorgehensweise bei den Transformations- und Interpolationsarbeiten kann – je nach Ausgangslage beziehungsweise Qualitätsstandard des betroffenen Vermessungswerks (Ersterhebungen / Erneuerungen / Arbeiten in Waldgebieten, usw.) – sehr unterschiedlich sein. Siehe dazu auch Verfahrensgrundsätze für EE/EN

In jedem Fall aber werden die Transformations-/Interpolationsarbeiten durch das AGI in der Verifikationsphase B2 (Pilot mindestens 4 Monate – Verifikation mindestens 3 Monate vor B3) verifiziert.

Der Ablauf und die Vorgehensweise werden in der Startbesprechung (Verifikationsphase A1) mit dem Unternehmer beziehungsweise der Unternehmerin abgesprochen und die wichtigsten Termine vereinbart.

Ergänzend zu den abzugebenden Plänen, Berechnungsprotokollen und Listen ist das Vorgehen im Unternehmerbericht ausführlich zu erläutern.

Alle weiteren Informationen können der Checkliste Transformation/Interpolation entnommen werden.

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