Die Erfassung der Beziehungen zwischen Gebäuden und selbständig und dauernden Rechten (SDR) erfolgt einerseits durch die Geometerin beziehungsweise den Geometer (geometrischer Verschnitt) und andererseits durch die Steuerverwaltung (rechtliche Sicht).
Das heisst, von Seiten Geometerin beziehungsweise Geometer müssen bei den Gebäuden unter «Beteiligte Grundstücke» lediglich die geometrischen Verschnitte (Gebäudeteilflächen auf Liegenschaften und SDR) erfasst werden, unabhängig davon, ob ein Gebäude zum entsprechenden SDR gehört oder nicht. Die rechtlichen Darstellungen («Gehört zu SDR») werden durch die Steuerverwaltung laufend aktualisiert.
Damit ein SDR vollständig gestrichen werden kann, muss beim Gebäude unter «Beteiligte Grundstücke» die entsprechende SDR-Gebäudeteilfläche gestrichen werden.