Grundsätzlich haben unvermessene Grundstücke eine Grundstücksfläche von 0 m2.
Vollständig oder teilweise unvermessene Grundstücke werden mit dem Qualitätsstandard AV «Unvermessen» geführt.
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Grundsätzlich haben unvermessene Grundstücke eine Grundstücksfläche von 0 m2.
Vollständig oder teilweise unvermessene Grundstücke werden mit dem Qualitätsstandard AV «Unvermessen» geführt.