Allgemeines

Die Einführung des Nummerierungsbereiches ermöglicht eine schweizweit eindeutige Identifizierung aller Objekte der amtlichen Vermessung. Der Nummerierungsbereich («NBIdent») und die Objektnummer (benutzerdefinierter Identifikator) bilden zusammen den Benutzerschlüssel und damit die eindeutige Objektidentifizierung. Je nachdem, wie der Nummerierungsbereich festgelegt wird, muss das Nummerierungssystem anders gestaltet werden. Oder anders formuliert: Der Perimeter, innerhalb dem die Objekte eindeutig nummeriert sind, entspricht der Geometrie des Nummerierungsbereiches. Die enge Verknüpfung von Nummerierungsbereich und Objektnummer ist auch der Grund, weshalb beide zusammen als Nummerierungssystem in diesem Handbuchkapitel beschrieben werden.

Die Nummerierungsbereiche müssen beispielsweise auch nach Gemeindefusionen weiterhin eindeutige Identifikationen in den Daten der amtlichen Vermessung, in der Grundstückdatenbank GRUDA-AV und in allen Umsystemen (z.B. BKW, Tankrevision, Leitungskataster) ermöglichen. Dies, damit die Identifikation langfristig eindeutig bleibt (Kontinuität).

Der Nummerierungsbereichs-Identifikator «NBIdent» eines Objektes darf sich grundsätzlich nicht ändern, sonst kann er nicht zusammen mit der Objektnummer als eindeutiger Benutzerschlüssel in einem Umsystem verwendet werden. Im Kanton Bern gibt es aufgrund der Verknüpfung mit der Grundstückdatenbank GRUDA-AV einige sehr seltene Ausnahmen: Infolge grosser Gemeindegrenzänderungen müssen der Nummerierungsbereich und die Objektnummer (wie Grundstücknummer oder Gebäudenummer) geändert werden. Mehr dazu im Abschnitt Nachführung.

Die Zuständigkeiten sind im Wesentlichen im Bundesmodell DM.01-AV-CH festgelegt. Der Bund ist für die Nummerierungsbereiche und Vergabe der Punktnummern der Fixpunkte LFP1, HFP1 und der LFP2 verantwortlich. Die itf-Dateien dieser «NBIdents» stehen auf der Website der Landestopographie zur Verfügung.

Bei allen anderen Tabellen legt jeweils der Kanton das System fest. Dies ist an den ersten zwei Buchstaben des «NBIdent» erkennbar: BE0200095400 ist ein vom Kanton Bern festgelegter Nummerierungsbereich. Alle durch den Kanton Bern definierten «NBIdents» sind im Dokument «NBIdent für Gemeinden und Grundbuchkreise» in der Rubrik «Weiterführende Links» aufgelistet.

Der Geometrietyp der Nummerierungsbereiche ist die Gebietsaufteilung («SURFACE»). Eine Fläche setzt sich aus Geraden und Kreisbogen zusammen. Die in einer Tabelle verwendeten Nummerierungsbereiche dürfen sich nicht überlappen.

Pro Tabelle ist grundsätzlich eine andere, unabhängige Gebietsaufteilung möglich. Ein Nummerierungsbereich kann aber auch für verschiedene Tabellen verwendet werden.

In der Grundstückdatenbank des Kantons Bern (GRUDA-AV) werden alle Grundstücke, Gebäude und -adressen, aber auch alle Grenzmutationen, die Nomenklatur oder beispielsweise Naturdenkmäler gespeichert. Interne fortlaufende Nummerierungen wurden bereits bisher für die eindeutige Identifikation geführt. Die Verknüpfung der Daten der amtlichen Vermessung mit den Objekten, die in GRUDA-AV geführt werden, muss ebenfalls gewährleistet sein. GRUDA-AV ist in der Regel das Leitsystem und damit für die Nummernvergabe verantwortlich. Siehe auch die allgemeinen Hinweise zu GRUDA-AV unter Datenbeschreibung AV/AVS > Hinweise > Nachführungstabellen > Identifikator.

Ergänzende Kommentare finden sich in den Handbuchkapiteln der einzelnen «TOPICS».