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Nachführungstabellen

Zweck

Hauptsächlicher Zweck der Nachführungstabellen ist, die wichtigsten Informationen zum aktuellen «Status» eines Objektes zu speichern. Genauere Details und die vollständige Geschichtsschreibung zu einem Objekt sind in der GRUDA-AV, dem AV-System und den Geschäftsunterlagen beim Nachführungsgeometer beziehungsweise bei der Nachführungsgeometerin vorhanden. Details sind nur zum Teil in den Nachführungstabellen des DM.01-AV-BE enthalten.

Bedeutung

Die im DM.01-AV-BE gewählte Bedeutung der Nachführung bezieht sich zusätzlich auf die Entstehungsgeschichte der Objekte. Es werden aber nur bestimmte Informationen verwaltet und es wird darauf verzichtet, alle Daten der amtlichen Vermessung über ihre gesamte Entstehungsgeschichte zu verwalten. Die entsprechenden Informationen sind im Rahmen der Datenverwaltung ausserhalb des Datensatzes im Sinne von organisatorischen Massnahmen sicherzustellen.

Die Nachführungsinformationen sind im DM.01-AV-BE bei jedem Objekt (auch bei projektierten Objekten) zu führen.

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Weisungen zu den Nachführungstabellen gelten nur bedingt für die Nachführungstabellen der «TOPIC FixpunkteKategorie1», «TOPIC FixpunkteKategorie2», «TOPIC Hoehen», «TOPIC Hoehenkurven» und «TOPIC PLZOrtschaft».

Abweichungen zu den Nachführungstabellen sind jeweils in den entsprechenden Kapiteln der betroffenen Informationsebenen beschrieben.

Informationsebene Liegenschaften

Bei Veränderungen in der Informationsebene Liegenschaften, die eine Veränderung in den GRUDA-AV-Daten bewirken, müssen in der Nachführungstabelle die Attribute «Identifikator» und «Beschreibung» gleich erfasst sein wie in der GRUDA-AV. Die Attributwerte in der AV und in der GRUDA-AV sind also identisch. Als «Beschreibung» ist der Name der GRUDA-AV-Verarbeitungsart zu erheben und als «Identifikator» die GRUDA-AV-Geschäftsnummer.

Werden mit einer solchen Liegenschaftsmutation auch gleichzeitig andere Informationsebenen bearbeitet, können in diesen Nachführungstabellen die gleichen Werte in den Attributen «Identifikator» und «Beschreibung» erfasst werden wie bei den Liegenschaften, müssen aber nicht. Der Entscheid liegt bei der Geometerin beziehungsweise beim Geometer.

Restliche Informationsebenen

Veränderungen der AV-Daten, welche ohne Grundbuch abgewickelt werden (z.B. Gebäudenachführung), werden via den AVGBS-Prozess GSB (Aktualisierung Grundstückbeschreibung) in die GRUDA-AV verbucht. Es wird kein GRUDA-AV Geschäft benötigt.

Werden AV-Daten ausserhalb der Informationsebene Liegenschaften verändert, ist es freigestellt, diese Änderungen in einer Sammelmutation zusammengefasst nachzuführen. Es dürfen aber auch Einzelmutationen durchgeführt werden. Voraussehbare, länger andauernde Abhängigkeiten in der Geschäftsbearbeitung sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Zum Beispiel bei projektierten Objekten wechselt der Status «projektiert» nicht bei allen Objekten gleichzeitig auf den Status «gueltig». Sammelmutationen müssen spätestens nach einem Jahr abgeschlossen werden.

Werden nur Veränderungen in den Schrift- und/oder Symbolpositionen durchgeführt, muss kein neuer Eintrag in den Nachführungstabellen erhoben werden.

Attribute der Nachführungstabellen

NBIdent

Der «NBIdent» (Nummerierungsbereichidentifikator) setzt sich zusammen aus dem «Kt» (Kantonskürzel) und der «NBNummer» (Nummerierungsbereichnummer).

  • «TOPIC Nummerierungsbereiche»

Identifikator

Bei jeder Veränderung der Daten der Informationsebene Liegenschaften, die eine Änderung der Daten in der GRUDA-AV bewirken, ist als «Identifikator» zwingend die GRUDA-AV-Geschäftsnummer zu erheben. Dieser «Identifikator» ist zentral für den Datenfluss zwischen AV und GRUDA-AV.

Bei allen anderen Veränderungen der Daten der amtlichen Vermessung ist als «Identifikator» entweder:

  • die GRUDA-AV-Geschäftsnummer zu erheben, wenn die Nachführung in der AV wie auch in der GRUDA-AV im Zusammenhang mit einer Liegenschaftsmutation durchgeführt wird, oder
  • eine Nummer ausserhalb des Bereiches der GRUDA-AV-Geschäftsnummern zu erheben.

Die GRUDA-AV-Geschäftsnummer wird im DM.01-AV-BE folgendermassen abgebildet:

  • 4 Stellen für das Geschäftsjahr und 5 Stellen für die Nummer (JJJJxxxxx, wobei x = 00001 bis 09999); zum Beispiel 200400017

Für alle anderen Veränderungen der Daten der amtlichen Vermessung müssen für den «Identifikator»:

  • 4 Stellen für das Geschäftsjahr und 5 Stellen für eine fortlaufende Nummerierung ab 10001 erfasst werden (JJJJyyyyy, wobei y=10001 bis 99999); zum Beispiel als erste Mutation im Jahre 2004 wird 200410001 erfasst.

Jedes Objekt im DM.01-AV-BE muss eine Entstehung haben.

Wenn zwei Geometer beziehungsweise Geometerinnen in der gleichen Gemeinde tätig sind, müssen diese die Zahlenbereiche des Attributs «Identifikator» vorgängig absprechen.

Beschreibung

Bei jeder Veränderung der Daten der Informationsebene Liegenschaften, die eine Änderung der Daten in der GRUDA-AV bewirkt, ist als «Beschreibung» der Name der GRUDA-AV-Verarbeitungsart zu erheben. Der Name der GRUDA-AV-Verarbeitungsart wird im DM.01-AV-BE mit der gleichen Bezeichnung wie in der GRUDA-AV abgebildet, zum Beispiel «Standard». Bei allen anderen Veränderungen der Daten der amtlichen Vermessung ist der Text für die «Beschreibung» vom AGI nicht vorgeschrieben.

Entweder wird

  • der Name der GRUDA-AV-Verarbeitungsart verwendet, wenn die Nachführung in der AV wie auch in der GRUDA-AV im Zusammenhang mit einer Liegenschaftsmutation durchgeführt wird,
  • andernfalls ist die Verwendung eines beliebigen Textes möglich. Der Text darf dann aber kein Name einer GRUDA-AV-Verarbeitungsart sein.

Jedes Objekt im DM.01-AV-BE muss eine Entstehung haben.

Perimeter

Im Kanton Bern wird in den Nachführungstabellen kein «Perimeter» exportiert.

Gültigkeit

Das Attribut «Gueltigkeit» in der Nachführungstabelle bezieht sich auf die jeweilige Veränderung respektive Mutation der Daten.

In der Informationsebene Liegenschaften gilt folgendes:
Solange ein GRUDA-AV-Geschäft in der GRUDA-AV noch pendent (zum Beispiel GRUDA-AV-Status = «Bereit für Grundbuch») ist, muss das Attribut «Gueltigkeit» in den AV-Daten den Status «projektiert» haben. Sobald das GRUDA-AV-Geschäft rechtskräftig (GRUDA-AV-Status = «Rechtsgültig vollzogen») wird, muss der «Status» im AV-System auf «gueltig» gewechselt werden.

Bei allen anderen Informationsebenen wird nach Abschluss der Mutation von real vorhandenen Objekten in den Daten der amtlichen Vermessung der Status sofort auf «gueltig» gesetzt. Wird hingegen ein Gebäude eines genehmigten Baugesuchs in die Daten der amtlichen Vermessung aufgenommen, erhält das Attribut «Gueltigkeit» in der Nachführungstabelle den Status «projektiert». Wenn in der Nachführung das fertige Gebäude erhoben wird, erhält das Attribut «Gueltigkeit» in der Nachführungstabelle den Status «gueltig». Bei grossen genehmigten Überbauungen ist eine Aufteilung nach Bauetappen mit je einem eigenen Eintrag in den Nachführungstabellen sinnvoll, damit die gebauten Objekte möglichst schnell den Status «gueltig» erhalten können und nicht gewartet werden muss, bis das letzte Objekt der Gesamtüberbauung gebaut ist.

Gültiger Eintrag

Bei jeder Veränderung der Daten der Informationsebene Liegenschaften, die eine Änderung der Daten in der GRUDA-AV bewirken, muss als «GueltigerEintrag», das in der GRUDA-AV definierte Datum «Datum Geschäftssequenz» sein. Dieses Datum inklusive Uhrzeit steuert die chronologische Reihenfolge der GRUDA-AV-Geschäfte und somit die Abhängigkeiten allfälliger Folgemutationen.

Bei allen anderen Veränderungen der Daten der amtlichen Vermessung wird in der Nachführungstabelle als «GueltigerEintrag» das Datum des Mutationsabschlusses erhoben. Das Datum belegt ein Feld. Es wird in der Form JJJJMMTT ausgegeben.

GBEintrag

Unter dem Attribut «GBEintrag» muss das Datum des Tagebucheintrages im Grundbuch erhoben werden. Das Datum belegt ein Feld. Es wird in der Form JJJJMMTT ausgegeben.

Datum1/Datum2

Im Kanton Bern werden das «Datum1» und das «Datum2» nicht erhoben.

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