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Hinweise

Massstabswahl

Für die Pläne für das Grundbuch sind folgende Massstäbe zu verwenden:

Massstabswahl
1:250, 1:500 für dicht überbaute Wohngebiete in Städten
1:500 für die restlichen Baugebiete
1:1'000 für Land- und Forstwirtschaftsgebiete im Talgebiet
1:2'000 für schwach parzellierte Gebiete sowie Land- und Forstwirtschaftsgebiete im Berggebiet
1:5'000, 1:10'000 für Berggebiete

Die Wahl des Massstabes hat keinen Einfluss auf den Inhalt und die Detaillierung des Planes für das Grundbuch. Es wird empfohlen, pro Teilgebiet den meistverwendeten Massstab zu wählen.

Es muss aber auf folgende Grundsätze geachtet werden:
Grundsätzlich muss der Massstab der Inselpläne bei Neuerstellung der Planeinteilungen nach dem Plansystem der Rasterpläne übernommen oder kleiner gewählt werden (TVAV Art. 91 Abs. 3). Je nach Massstab der benachbarten Inselpläne können dadurch in der neuen Planeinteilung relativ viele Massstabswechsel entstehen. Deswegen soll dieser Grundsatz nach TVAV gelockert umgesetzt werden, denn die Planeinteilung muss der Sache dienen (Plankopien, Darstellung der Detaillierung, etc.). So soll die Anzahl der Massstabswechsel angemessen gehalten werden.
 

Folgende Aufteilungen sind möglich:

Aufteilungen Massstäbe
  • TVAV Art. 91

Plannummerierung

An der bestehenden Nummerierung der Rasterpläne in den Massstäben 1:500, 1:1'000 und 1:2'000 wird festgehalten. Da für die Pläne im Massstab 1:5'000 bisher zwei Nummerierungssysteme bestanden und für Pläne im Massstab 1:250 keine Regelung vorhanden war, werden deren Nummerierungssysteme neu definiert. Dadurch werden die notwendigen Anpassungen möglichst minimal gehalten.

Die Plannummern beinhalten je nach Massstab eine unterschiedliche Anzahl Ziffern. Die eindeutige Plannummer setzt sich im Datenmodell aus zwei Teilen (Attribute) zusammen:

  • «NBIdent» (Nummerierungsbereich) = Nummerierung der Landeskarten
  • «Nummer»

Nur in der Kombination dieser zwei Attribute ist der Wert eindeutig. Diese Kombination ist der Identifikator.

Zur Anschrift der Pläne für das Grundbuch wird nur der Inhalt des Attributs «Nummer» benötigt.

Attribut «NBIdent» (Nummerierungsbereich)

Landeskarte 1:25'000 (1 cm = 250 m)
NBIdent: CH0300001186

Attribut «Nummer»

1:10'000 (1 cm = 100 m)
Nummer:
1, 2, 3, 4

1:5'000 (1 cm = 50 m)
Nummer:
11, 12, 13, 14, etc.

Die folgenden Darstellungen zu den Massstäben 1:2'000, 1:1'000 und 1:500 beschränken sich nur auf den 1. Quadranten. Für die drei anderen Quadranten gilt das gleiche System mit der jeweiligen Nummer des Quadranten.

1:2'000 (1 cm = 20 m)
Nummer:
1001, 1002, 1003, etc.

1:1'000 (1 cm = 10 m)
Nummer:
1101, 1102, 1103, etc.

1:500 (1 cm = 5 m)
Nummer:
1201, 1202, 1203, etc.

Für die Pläne im Massstab 1:250 wird folgende Nummerierung empfohlen. Die Kompetenz für die Wahl des Nummerierungssystems liegt beim Nachführungsgeometer beziehungsweise der Nachführungsgeometerin.

1:250 (1 cm = 2.5 m)
Nummer:
11001, 11002, 11003, etc.

Zuständigkeiten

Für die Definition der Planeinteilungen und die Vergabe der Plannummer ist der Nachführungsgeometer beziehungsweise die Nachführungsgeometerin verantwortlich. Wenn Vermessungsarbeiten von einem anderen Geometer beziehungsweise einer anderen Geometerin ausgeführt werden, müssen die Planeinteilungen mit dem Nachführungsgeometer beziehungsweise der Nachführungsgeometerin abgesprochen werden.

Die Planeinteilungen müssen dem AGI im Rahmen der Verifikation vorgelegt werden.

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