Das Thema «Planrahmen» beschreibt die Daten, welche für die Beschriftung und das Layout des Planes für das Grundbuch nötig sind. Im Wesentlichen handelt es sich hier um Sachdaten, wie unter anderem «Layouttyp», «Plannummer», «Gemeindename», «Geometername» beziehungsweise «NachfuehrungsGeometername» oder Nordpfeil – dies gemäss TVAV und den Weisungen «Darstellung des Planes für das Grundbuch» (Zeichenvorschriften) der V+D.
Mit dem DM.01-AV ist es nun auch möglich, grafische Elemente rund um den Planinhalt, wie zum Beispiel die Koordinatenkreuze oder «Übersicht Anschlusspläne», zu übertragen.
Im Kanton Bern werden aber nur Sachdaten, welche sich von Plan zu Plan ändern, auf die AVS gebracht.
Geometrietyp
Im «TOPIC Planrahmen» werden verschiedene Geometrietypen verwendet. Da aber im Kanton Bern nur die Informationen, welche sich von Plan zu Plan ändern, auf die AVS gebracht werden müssen, sind die Geometrien schon vorgegeben.
Geometrische Voraussetzungen
Als linienförmige geometrische Elemente sind nur die Gerade und der Kreisbogen zugelassen. Da für die Planeinteilung im Kanton Bern aber nur der Plantyp Rasterplan (ohne Überlappung) erlaubt ist, werden nur Geraden verwendet. Dadurch gibt es auch keine «OVERLAPS». Die Anordnung wird durch die Rastereinteilung eindeutig definiert.
Plandarstellung
Für den Inhalt (Zeichnungsspiegel) des Planes für das Grundbuch sind die Signaturen in den Weisungen «Darstellung des Planes für das Grundbuch» verbindlich festgelegt. In diesem Kapitel sind nur die Angaben für den Planrahmen festgehalten.
Texte
Für die Beschriftung des Planrahmens wird der gleiche Schrifttyp (CADASTRA) verwendet wie für den Planspiegel.
Die Millimeter-Angaben in Klammern entsprechen der Versalhöhe.

Die Platzierungen der Texte innerhalb des Planrahmens sind im PDF «Mustervorlage» ersichtlich.
Folgende Wörter werden nur in Grossbuchstaben geschrieben:
- GEMEINDE
- GEMEINDENAME
- KANTON BERN
- PLAN FÜR DAS GRUNDBUCH
- NACHBARGEMEINDEN und -KANTONE (innerhalb des Planspiegels)
Folgende Texte werden mit Cadastra Regular 29 pt (7.2 mm) angeschrieben:
- GEMEINDE
- GEMEINDENAME
- Plannummer
Folgende Texte werden mit Cadastra Regular 20 pt (5 mm) angeschrieben:
- KANTON BERN
- PLAN FÜR DAS GRUNDBUCH
- Planmassstab
- NACHBARGEMEINDEN und -KANTONE (innerhalb des Planspiegels)
Folgende Texte werden mit Cadastra Regular 12 pt (3 mm) angeschrieben:
- Genehmigt durch den Kanton
- Automatische Zeichnung vom
- Erstellt durch
- Nachführungsgeometer/in
- Landeskarte der Schweiz, Blatt
- Gemeindenummer (BFS)
- Plannummern im Rahmen der Übersicht Anschlusspläne
- Bemerkungen
Folgender Text wird mit Cadastra Regular 36 pt (9 mm) angeschrieben:
- N (Beschriftung der Nordrichtung, Linienelemente für den Pfeil)
Folgende Texte werden mit Cadastra Italic 9 pt (2.2 mm) angeschrieben:
- Anschrift Koordinatennetz (z.B. 2 630 000)
Linien
Alle Linien des Planrahmens sind 0.25 mm dick darzustellen.
Koordinatenkreuze
Die Koordinatenkreuze sind alle 10 cm bei «geraden» Koordinatenwerten darzustellen. Als Symbol wird das Netzkreuz (ohne Kreis) verwendet, das heisst: CADASTRA Symbol, Tastaturbelegung «s», 5 mm. Zusätzliche Angaben sind in den Weisungen «Darstellung des Planes für das Grundbuch» ersichtlich.
Bemerkungen im Planrahmen
Bei den Bemerkungen im Planrahmen muss folgender Hinweis auf die Legende für den Grundbuchplan, die im Internet abrufbar ist, aufgeführt werden:
Bemerkungen:
- Legende: www.be.ch/legende
- Bezugsrahmen der Landesvermessung von 1995 mit den Koordinatenachsen E/N (Nullpunkt in Bern 2 600 000 / 1 200 000)
Werden bei einem Plan für das Grundbuch ausnahmsweise nicht alle Objekte dargestellt, müssen die fehlenden Objekte bei den Bemerkungen aufgelistet werden. Zum Beispiel wenn bei einem Plan für das Grundbuch im Massstab 1:5'000 die Grenzpunkte nicht dargestellt werden, müssen bei den Bemerkungen folgende Hinweise angebracht werden.
Bemerkungen:
- Legende: www.be.ch/legende
- Bezugsrahmen der Landesvermessung von 1995 mit den Koordinatenachsen E/N (Nullpunkt in Bern 2 600 000 / 1 200 000)
- Die Grenzpunkte sind in diesem Plan nicht dargestellt.
Wird bei einer provisorischen Numerisierung der alte Grundbuchplan durch einen neuen Plan für das Grundbuch in gleichem oder kleinerem Massstab ersetzt, braucht diesbezüglich keine Bemerkung aufgeführt zu werden. Wird der neue Plan für das Grundbuch in einem grösseren Massstab dargestellt, muss eine Bemerkung erstellt werden (TVAV Art. 91 Absatz 3) so zum Beispiel:
Bemerkungen:
- Legende: www.be.ch/legende
- Bezugsrahmen der Landesvermessung von 1995 mit den Koordinatenachsen E/N (Nullpunkt in Bern 2 600 000 / 1 200 000)
- Die Daten dieses Planes wurden teilweise ab dem altem Grundbuchplan 1:2'000 digitalisiert.
Auf einen Hinweis bei den Bemerkungen betreffend die projektierten Objekte wird gemäss der Legende (www.be.ch/legende) verzichtet, da im Kanton Bern im Plan für das Grundbuch keine projektierten Objekte dargestellt werden.
Auf einen Hinweis bei den Bemerkungen betreffend die Rutschgebiete wird gemäss der Legende (www.be.ch/legende) verzichtet, da im Kanton Bern für die dauernden Bodenverschiebungen spezielle Pläne erstellt werden.