Planrahmen
Obwohl der Bund in den Erklärungen zum DM.01-AV-CH für die Gestaltung des Planrahmens ein anderes Beispiel aufzeichnet, als bisher im Kanton Bern gültig war, wird im Kanton Bern am gewohnten Planrahmen weitgehend festgehalten. Einige modellbedingte Anpassungen im Plantitel waren aber notwendig. Der einzelne Plan ist ohne Überlappung auszugeben, auch nicht 1 mm.
Als schnelle Übersicht zu diesem Kapitel ist die Mustervorlage im PDF-Format gedacht. Unter «Vorlagen» können ebenfalls folgende drei Dateien im DXF-Format heruntergeladen werden:
Schablone.* |
in Schwarz: alle Elemente, welche auf jedem Plan für das Grundbuch dargestellt werden, wie zum Beispiel Linien, Rahmen, fixe Beschriftungen |
Vermassung.* |
in Schwarz: Inhalt der Schablone in Blau: Vermassungslinien, -beschriftung (1:500) in Rot: Beschriftung der Attribute aus dem DM.01-AV-BE und des Plannullpunktes |
Muster.* |
in Schwarz: Inhalt der Schablone und Beispielbeschriftung |
Die Vermassungen gelten für den Massstab 1:500 und sind in der Einheit Millimeter beschriftet.
Hinweis
Die bei den Beispielen verwendeten Linien und Texte sind symbolische Darstellungen und nicht identisch mit den gültigen Darstellungsvorschriften. Bei Differenzen zwischen dem Kapitel Planrahmen und der Mustervorlage (PDF) oder den Vorlagen (DXF) gilt der Text im Kapitel Planrahmen.
Dokumente (PDF) und Vorlagen (DXF-Format)
Zuständigkeiten
Für die Definition der Planrahmen ist der Geometer oder die Geometerin zuständig, welche diese Informationsebene im Rahmen der Bearbeitung eines Vermessungswerks nach Werkvertrag bearbeiten. Da davon ausgegangen wird, dass das Layout, also die grafischen Elemente, auf dem System bekannt sind, muss diese Voraussetzung durch die Software abgedeckt werden. Dadurch kann auf die Übertragung dieser Elemente auf die AVS verzichtet werden.