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Allgemeines/Datenaustausch

TVAV Art. 42

Zur Beschreibung des Datenmodells der amtlichen Vermessung dient die Beschreibungssprache «INTERLIS» gemäss den Schweizer Normen SN 612030 («INTERLIS 1») und SN 612031 («INTERLIS 2»).

Die amtliche Vermessungsschnittstelle (AVS) wird definiert durch das in «INTERLIS» beschriebene Datenmodell der amtlichen Vermessung (TVAV Anhang A) sowie die Beschreibung des entsprechenden Transferformats anhand des «INTERLIS»-Compilers.

Der «INTERLIS»-Compiler prüft formal eine Transferdefinition in der «INTERLIS»-Beschreibungssprache. Der «INTERLIS»-Compiler erzeugt in seiner einfachsten Form aus der Transferbeschreibung eine Liste mit den Formaten, die im entsprechenden Transferfile vorkommen können, und eine Liste, welche die eingegebene Beschreibung samt allfälliger Fehlermeldungen enthält. Der «INTERLIS»-Compiler ist unter www.interlis.ch erhältlich.

TVAV Art. 43

Der Kanton hat seine Erweiterungen in der Datenbeschreibungssprache «INTERLIS» zu beschreiben.

Die Erweiterungen und Berner Spezifikationen wurden durch das Amt für Geoinformation (AGI) und die technische Kommission der geosuisse bern erarbeitet und in diesem Handbuch eingebaut. Das DM.01-AV-BE (beschrieben mit «INTERLIS 1») wurde durch Bund und Kanton genehmigt.

TVAV Art. 44

Wer Daten von der amtlichen Vermessung beziehen will, hat das Recht, die Daten über die AVS zu erhalten. Wer Daten für die amtliche Vermessung liefert, hat das Recht, dass die Daten über die AVS übernommen werden.

Für den Datenaustausch sind die Medien, die Zeichensätze und die Protokolle zu vereinbaren.

INTERLIS

Die Schweizer Norm SN 612030 «Vermessung und Geoinformation - INTERLIS Modellierungssprache und Datentransfermethode» ist für den Datenaustausch verbindlich.

Für einen Datenaustausch sind folgende Dateinamenzusätze zu verwenden:

  • <Dateiname>.ili für die «INTERLIS»-Datenbeschreibungsdatei
  • <Dateiname>.itf für die «INTERLIS»-Transferdatei («INTERLIS» Transfer File)
  • <Dateiname>.fmt für die Beschreibung des itf-Formats als Resultat des «INTERLIS»-Compilers

Zu jedem Datentransfer gehören zwei Dateien:

  • die effektiven Daten (itf-File)
  • das entsprechende Datenschema (ili-File) oder ein eindeutiger Bezug darauf

In der «INTERLIS»-Transferdatei muss der Modellname demjenigen des DM.01-AV-BE entsprechen.

Damit bei einem AVS-File die Zeichen auf dem Zielsystem zweifelsfrei erkannt werden können, ist der verwendete Zeichensatz festzuhalten.

Im DM.01-AV-CH und im DM.01-AV-BE ist der «FONT» (Zeichensatz) nicht aufgeführt. In diesen Modellen ist für den Datentransfer der 8-Bit-Zeichensatz des ISO-Standards ISO 8859-1 verbindlich. Zusätzlich werden folgende Sachverhalte folgendermassen geregelt (siehe dazu auch SN 612030):
(Hinweis: Diese Angaben werden von den Programmen bereits automatisch umgesetzt, sie werden hier als Erläuterung für reine Programmanwenderinnen und -anwender aufgeführt).

«BLANK» = «DEFAULT»

Innerhalb von Textattributen können Leerzeichen (Abstände) vorkommen. Damit trotzdem die logische Gliederung in Felder nicht gestört wird, wird statt des Leerzeichens ein Ersatzzeichen verwendet. INTERLIS benützt dafür üblicherweise den Unterstrich (_), ASCII 0x5f. Im Datenmodell DM.01-AV-BE wird dieser DEFAULT übernommen.

«UNDEFINED» = «DEFAULT»

Bei Attributen, die als «OPTIONAL» definiert sind, können die Werte undefiniert sein. Es wird dann statt einem Wert ein spezielles Zeichen gesetzt. «INTERLIS» verwendet dafür üblicherweise @ (Affenschwanz), ASCII 0x40. Im Datenmodell DM.01-AV-BE wird dieser DEFAULT übernommen.

«CONTINUE» = «DEFAULT»

Es kann vorkommen, dass die Zeilenlänge nicht ausreicht, um alle Felder aufzunehmen. Die logische Zeile wird dann in mehrere physische Zeilen aufgetrennt. Damit es klar ist, dass die logische Zeile noch nicht abgeschlossen ist, wird unmittelbar vor dem Zeilenende ein Fortsetzungszeichen eingefügt. «INTERLIS» verwendet dafür üblicherweise \, ASCII 0x5c. Im Datenmodell DM.01-AV-BE wird dieser «DEFAULT» übernommen.

«TID» = «ANY»

Innerhalb des Transfers erhält jedes Objekt eine eindeutige Identifikation. Einerseits können damit Beziehungen auf einfache Art definiert werden, andererseits kann die Identifikation auch bei allfälligen Problemen eine gute Hilfe sein. Der Aufbau der Transfer-Identifikation ist grundsätzlich freigestellt. Im DM.01-AV-BE wird die Anzahl Zeichen für diesen Identifikator nicht begrenzt.

  • TVAV Art. 42

  • TVAV Art. 43

  • TVAV Art. 44

  • INTERLIS

  • AV – INTERLIS Dokumente

  • Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV)

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