Das Handbuch DM.01-AV beschreibt die Bearbeitung der amtlichen Vermessung im Qualitätsstandard AV93. Es basiert auf dem Datenmodell des Kantons Bern DM.01-AV-BE (Version 11) und nutzt die Datenbeschreibungssprache «INTERLIS 1».
Handbuch DM.01-AV
Grundlagen
Das Handbuch DM.01-AV regelt die Bearbeitung der amtlichen Vermessung 1993 (AV93) für den Kanton Bern.
Es basiert auf den folgenden rechtlichen Grundlagen:
- Eidgenössische Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV)
- Technische Verordnung über die amtliche Vermessung (TVAV)
- Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG)
- Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)
- Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV)
Ausserdem liegt dem Handbuch das Datenmodell 2001 für den Kanton Bern (DM.01-AV-BE) zugrunde.
Nachführung
Inhaltliche Veränderungen im Handbuch DM.01-AV werden in der Tabelle «Übersicht Nachführungen Handbuch DM.01-AV» dokumentiert.
INTERLIS-Begriffe
Im Handbuch DM.01-AV werden die Begriffe in der Datenbeschreibungssprache «INTERLIS» mit «typographischen Anführungszeichen» hervorgehoben.
Analoges Handbuch
Im Handbuch 2 «Nachführung» (blauer Ordner) ist die Nachführung der halbgrafischen und teilnumerischen amtlichen Vermessungen geregelt. Die Nachführung der übrigen Vermessungsstandards (AV93 und PN) sowie allgemeingültige Kapitel (z. B. Vermarkung oder Kennzeichnung der Fixpunkte) sind im Handbuch DM.01-AV definiert.
Geltungsbereich
Für Arbeiten der amtlichen Vermessung im Kanton Bern sind die Weisungen in den Handbüchern des Amtes für Geoinformation (AGI) verbindlich.
Widersprechen sich die zwei Sprachversionen Deutsch und Französisch, so gilt der deutsche Text. Bitte melden Sie uns Fehler direkt per E-Mail.
Eine von den Bestimmungen der Handbücher abweichende Arbeitsausführung muss entweder vertraglich vereinbart oder vor Ausführung der Arbeiten durch das AGI schriftlich bewilligt werden.