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Einzelobjektarten

Die geometrischen Elemente eines Objektes sind als ein Einzelobjekt zusammenzufassen.

Objekte, wie zum Beispiel «wichtige_Treppe», müssen als ein ganzes, zusammenhängendes Objekt verwaltet werden. Das bedeutet in diesem Fall, dass die Treppe als 1 Objekt auf der AVS sein muss und nicht jeder Auftritt sowie die Umfassungsmauer als ein separates Objekt erfasst werden.

Bei den Bahngeleisen ist das Hauptgeleis von Gemeindegrenze zu Gemeindegrenze als ein Objekt zu erheben. Ferner ist jedes weitere Geleis (Abstellgeleis, usw.) je als ein Objekt zu erheben.

Die geometrische Beschreibung eines Objektes erfolgt wo möglich als Flächenelement, andernfalls als Linienelement oder als Kombination eines Flächen- und Linienelementes. Für einzelne Elemente, welche als Symbol dargestellt werden, genügt ein Punktelement (Positionierung des Symbols).

Flächenelemente müssen erhoben werden, damit zum Beispiel:

  • bei Objekten mit Gebäudeadressen ein Verschnitt Objekt mit Gebäudeeingang durchgeführt werden kann.
  • zusammenhängende Strassen (Tunnel, Brücke) oder zusammenhängende Gewässer (eingedolte öffentliche Gewässer) erkannt werden.
  • bessere Darstellungsmöglichkeiten bei Gebäuden (Balkone, Rampen) erreicht werden.
  • bessere Darstellungsvoraussetzungen für den Übersichtsplan geschaffen werden.

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