«TABLE LFP1Nachfuehrung» und «TABLE HFP1Nachfuehrung»
In diesen Tabellen werden die Entstehungsgeschichten der Objekte verwaltet. Diese Tabellen sind unter Nachführungstabellen ausführlicher beschrieben.
Bei Nachführungen der LFP1/HFP1 werden die Attribute «NBIdent», «Identifikator», «Beschreibung» und «GueltigerEintrag» der Nachführungstabelle vom Bund via Export aus dem Fixpunktdatenservice (FIDA) geliefert.
Falls es sich um keine direkte Nachführung des Punktes handelt, wie zum Beispiel bei der Migration in das DM.01-AV-BE, und für die übrigen Attribute der Nachführungstabelle gelten die Weisungen unter:
«TABLE LFP1»
- Punkte der Landesvermessung, Punkte der ehemaligen Triangulation I. bis III. Ordnung
- zweidimensionale Punktkoordinaten («LKoord»), «Hoehe OPTIONAL»
«Nummer»
Die offiziellen Punktnummern werden durch swisstopo vergeben (siehe Richtlinien für die Bestimmung von Fixpunkten, Kapitel 2.2 Büroentwurf).
«Geometrie» und «HoeheGeom»
In allen Fixpunkttabellen sind die zweidimensionalen Punktkoordinaten («LKoord») verlangt.
Die Höhenangabe «Hoehe» ist «OPTIONAL».
«LageGen»
Die Lagegenauigkeit muss im Bereich zwischen 0.0 bis 700.0 cm erfasst werden.
Die Lagegenauigkeit der LFP1 bestimmt swisstopo.
«HoeheGen»
Die Höhengenauigkeit muss im Bereich zwischen 0.0 bis 700.0 cm erfasst werden.
Die Höhengenauigkeit «HoeheGen» ist «OPTIONAL». Bei jedem LFP1, der eine Höhe führt, muss die Höhengenauigkeit erhoben werden. Die Höhengenauigkeit der LFP1 bestimmt swisstopo.
«LageZuv» und «HoeheZuv»
«LageZuv» und «HoeheZuv» definieren als Aufzähltyp die «Zuverlaessigkeit».
Die «LageZuv» wird verlangt.
Die Lagezuverlässigkeit der LFP1 bestimmt swisstopo.
Die «HoeheZuv» ist nur «OPTIONAL», wenn keine Höhe vorhanden ist.
Die Höhenzuverlässigkeit der LFP1 bestimmt swisstopo.
- 0 = «ja» (AV93-Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllt)
- 1 = «nein» (AV93-Zuverlässigkeitsanforderungen nicht erfüllt)
«Begehbarkeit»
Begehbarkeit definiert als Aufzähltyp. Die Begehbarkeit der LFP1 bestimmt swisstopo.
- 0 = «begehbar» (Der Punkt ist im Gelände begehbar.)
- 1 = «nicht_begehbar» (Der Punkt ist im Gelände nicht begehbar.)
«Punktzeichen»
«Punktzeichen» definiert als Aufzähltyp die «Versicherungsart».
«Punktzeichen» ist «OPTIONAL». Das Attribut muss nicht rückwirkend erfasst werden. Wenn das Attribut «Punktzeichen» erfasst wird, ist der im FIDA (Fixpunktdatenservice) enthaltene Wert zu übernehmen. Bei den LFP1 Hochpunkten (Index 7 bis 9) ist das Attribut «Punktzeichen» im FIDA = @ (= leer).
Ausnahme:
Wenn der LFP1 auch Hoheitsgrenzpunkt ist, so muss das Punktzeichen angegeben werden, da dieser Punkt in die Tabelle «Gemeindegrenzen.Hoheitsgrenzpunkt» kopiert wird.
- 0 = «Stein»
- 1 = «Kunststoffzeichen»
- 2 = «Bolzen»
- 3 = «Rohr»
- 4 = «Pfahl»
- 5 = «Kreuz»
- 6 = «unversichert»
- 7 = «Hochzielpunkt»
- 8 = «Spezialversicherung»
- 9 = «weitere»
Die Kategorie «weitere» darf keine Objekte enthalten. Sie ist nur für Modellerweiterungen vorgesehen.
Die Kategorien «Hochzielpunkt» und «Spezialversicherung» sind nur für Hilfsfixpunkte zulässig. Bei Punkten, die mit einem Schacht geschützt sind, gilt als «Punktzeichen» die effektive Versicherungsart innerhalb des Schachtes.
«TABLE LFP1Pos»
- siehe Datenbeschreibung AV/AVS > Hinweise > Schriftpositionen
- Plan für das Grundbuch: Position der Beschriftung
«TABLE LFP1Symbol»
- siehe Datenbeschreibung AV/AVS > Hinweise > Symbolpositionen
- Symbolorientierung
«TABLE HFP1»
- Punkte des Landesnivellements
- zweidimensionale Punktkoordinaten mit zusätzlicher Höhe («LKoord» und «Hoehe»)
«Nummer»
Für die Tabelle «HFP1» werden die offiziellen Punktnummern durch swisstopo vergeben (siehe Richtlinien für die Bestimmung von Fixpunkten, Kapitel 2.2 Büroentwurf). Die Punktnummer ist 1-, 2- oder 3-stellig, eventuell ergänzt mit den Buchstaben a oder b, falls ein neuer Punkt einen alten ersetzt, zum Beispiel 104, 188a.
Das Teilgebietskürzel (z.B. BEJ...) ist im Attribut «NBIdent» enthalten (CH0200000BEJ) und nicht mehr in der Nummer.
Auf den Punktprotokollen der HFP1 bleiben die Kürzel des Kantons und der Teilgebiete (BEJ...) Bestandteil der Punktnummer.
«Geometrie» und «HoeheGeom»
In allen Fixpunkttabellen sind die zweidimensionalen Punktkoordinaten («LKoord») verlangt.
Die «Hoehe» wird zwingend verlangt.
«LageGen»
Die Lagegenauigkeit muss im Bereich zwischen 0.0 bis 700.0 cm erfasst werden.
Die «LageGen» ist «OPTIONAL».
Bei Neubestimmung der Lage im Standard AV93 (Ersterhebung/Erneuerung) ist die Lagegenauigkeit der HFP1:
- in TS2/TS3: 4 cm
- in TS4/TS5: 10 cm
«HoeheGen»
Die Höhengenauigkeit muss im Bereich zwischen 0.0 bis 700.0 cm erfasst werden.
Die Höhengenauigkeit der HFP1 bestimmt swisstopo.
«LageZuv» und «HoeheZuv»
«LageZuv» und «HoeheZuv» definieren als Aufzähltyp die «Zuverlaessigkeit».
Die «LageZuv» ist «OPTIONAL».
Die Lagezuverlässigkeit der HFP1 bestimmt swisstopo.
Die «HoeheZuv» wird verlangt.
Die Höhenzuverlässigkeit der HFP1 bestimmt swisstopo.
- 0 = «ja» (AV93-Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllt)
- 1 = «nein» (AV93-Zuverlässigkeitsanforderungen nicht erfüllt)
«TABLE HFP1Pos»
- siehe Datenbeschreibung AV/AVS > Hinweise > Schriftpositionen
- Plan für das Grundbuch: Position der Beschriftung