«TABLE LFP2Nachfuehrung» und «TABLE HFP2Nachfuehrung»
In diesen Tabellen werden die Entstehungsgeschichten der Objekte verwaltet. Diese Tabellen sind unter Nachführungstabellen ausführlicher beschrieben.
Bei Nachführungen der LFP2/HFP2 werden die Attribute «NBIdent», «Identifikator», «Beschreibung» und «GueltigerEintrag» der Nachführungstabelle vom Kanton via Export aus dem Fixpunktdatenservice (FPDS) geliefert.
Falls es sich um keine direkte Nachführung des Punktes handelt, wie zum Beispiel bei der Migration in das DM.01-AV-BE, und für die übrigen Attribute der Nachführungstabelle gelten die Weisungen unter:
«TABLE LFP2»
- Lagefixpunkte der amtlichen Vermessung in der Zuständigkeit des Kantons (Punkte der ehemaligen Triangulation IV. Ordnung)
- zweidimensionale Punktkoordinaten («LKoord»), «Hoehe OPTIONAL»
«Nummer»
Die offiziellen Punktnummern werden durch swisstopo vergeben (siehe Richtlinien für die Bestimmung von Fixpunkten, Kapitel 2.2 Büroentwurf).
«Geometrie» und «HoeheGeom»
In allen Fixpunkttabellen sind die zweidimensionalen Punktkoordinaten («LKoord») verlangt.
Die Höhenangabe «Hoehe» ist «OPTIONAL».
«LageGen»
Die Lagegenauigkeit muss im Bereich zwischen 0.0 bis 700.0 cm erfasst werden.
Die Lagegenauigkeit der LFP2 bestimmt das Amt für Geoinformation (AGI).
«HoeheGen»
Die Höhengenauigkeit muss im Bereich zwischen 0.0 bis 700.0 cm erfasst werden.
Die Höhengenauigkeit «HoeheGen» ist «OPTIONAL». Bei jedem LFP2, der eine Höhe führt, muss die Höhengenauigkeit erhoben werden. Die Höhengenauigkeit der LFP2 bestimmt das AGI.
«LageZuv» und «HoeheZuv»
«LageZuv» und «HoeheZuv» definieren als Aufzähltyp die «Zuverlaessigkeit».
Die «LageZuv» wird verlangt.
Die Lagezuverlässigkeit der LFP2 bestimmt das AGI.
Die «HoeheZuv» ist nur «OPTIONAL», wenn keine Höhe vorhanden ist.
Die Höhenzuverlässigkeit der LFP2 bestimmt das AGI.
- 0 = «ja» (AV93-Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllt)
- 1 = «nein» (AV93-Zuverlässigkeitsanforderungen nicht erfüllt)
«Begehbarkeit»
Begehbarkeit definiert als Aufzähltyp. Die Begehbarkeit der LFP2 bestimmt das AGI.
- 0 = «begehbar» (Der Punkt ist im Gelände begehbar.)
- 1 = «nicht_begehbar» (Der Punkt ist im Gelände nicht begehbar.)
«Punktzeichen»
«Punktzeichen» definiert als Aufzähltyp die «Versicherungsart».
«Punktzeichen» ist «OPTIONAL». Das Attribut muss nicht rückwirkend erfasst werden. Wenn das Attribut «Punktzeichen» erfasst wird, ist der im FPDS (Fixpunktdatenservice) enthaltene Wert zu übernehmen. Bei den LFP2 Hochpunkten (Index 7 bis 9) ist das Attribut «Punktzeichen» im FPDS = @ (= leer).
Ausnahme:
Wenn der LFP2 auch Hoheitsgrenzpunkt ist, so muss das Punktzeichen angegeben werden, da dieser Punkt in die Tabelle «Gemeindegrenzen.Hoheitsgrenzpunkt» kopiert wird.
- 0 = «Stein»
- 1 = «Kunststoffzeichen»
- 2 = «Bolzen»
- 3 = «Rohr»
- 4 = «Pfahl»
- 5 = «Kreuz»
- 6 = «unversichert»
- 7 = «Hochzielpunkt»
- 8 = «Spezialversicherung»
- 9 = «weitere»
Die Kategorie «weitere» darf keine Objekte enthalten. Sie ist nur für Modellerweiterungen vorgesehen.
Die Kategorien «Hochzielpunkt» und «Spezialversicherung» sind nur für Hilfsfixpunkte zulässig. Bei Punkten, die mit einem Schacht geschützt sind, gilt als «Punktzeichen» die effektive Versicherungsart innerhalb des Schachtes.
«TABLE LFP2Pos»
- siehe Datenbeschreibung AV/AVS > Hinweise > Schriftpositionen
- Plan für das Grundbuch: Position der Beschriftung
«TABLE LFP2Symbol»
- siehe Datenbeschreibung AV/AVS > Hinweise > Symbolpositionen
- Symbolorientierung
«TABLE HFP2»
- Punkte des Kantonsnivellements
- zweidimensionale Punktkoordinaten mit zusätzlicher Höhe («LKoord» und «Hoehe»)
«Nummer»
Die Punktnummern der HFP2 werden durch das AGI vergeben. Die Punktnummer besteht aus einer 3-, 4- oder 5- stelligen alphanumerischen Bezeichnung, entsprechend der Nummer auf dem Bolzen, zum Beispiel 4321 oder 404LT.
Das Kantonskürzel (BE_...) ist im Attribut «NBIdent» enthalten (BE0100000001) und nicht mehr in der Nummer.
Auf den Punktprotokollen der HFP2 bleibt das Kantonskürzel (BE_...) Bestandteil der Punktnummer.
«Geometrie» und «HoeheGeom»
In allen Fixpunkttabellen sind die zweidimensionalen Punktkoordinaten («LKoord») verlangt.
Die «Hoehe» wird zwingend verlangt.
«LageGen»
Die Lagegenauigkeit muss im Bereich zwischen 0.0 bis 700.0cm erfasst werden.
Die «LageGen» ist «OPTIONAL».
Bei Neubestimmung der Lage im Standard AV93 (Ersterhebung/Erneuerung) ist die Lagegenauigkeit der HFP2:
- in TS2/TS3: 4 cm
- in TS4/TS5: 10 cm
«HoeheGen»
Die Höhengenauigkeit muss im Bereich zwischen 0.0 bis 700.0 cm erfasst werden.
Die Höhengenauigkeit der HFP2 richtet sich nach den Richtlinien für die Bestimmung von Fixpunkten.
«LageZuv» und «HoeheZuv»
«LageZuv» und «HoeheZuv» definieren als Aufzähltyp die «Zuverlaessigkeit».
Die «LageZuv» ist «OPTIONAL».
Die Lagezuverlässigkeit der HFP2 bestimmt das AGI.
Die «HoeheZuv» wird verlangt.
Die Höhenzuverlässigkeit der HFP2 bestimmt das AGI.
- 0 = «ja» (AV93-Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllt)
- 1 = «nein» (AV93-Zuverlässigkeitsanforderungen nicht erfüllt)
«TABLE HFP2Pos»
- siehe Datenbeschreibung AV/AVS > Hinweise > Schriftpositionen
- Plan für das Grundbuch: Position der Beschriftung