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Fixpunkte Kategorie 3

«TABLE LFP3Nachfuehrung» und «TABLE HFP3Nachfuehrung»

In diesen Tabellen werden die Entstehungsgeschichten der Objekte verwaltet. Diese Tabellen sind ausführlicher unter Nachführungstabellen beschrieben.

«TABLE LFP3»

  • Lagefixpunkte der amtlichen Vermessung in der Zuständigkeit des Nachführungsgeometers beziehungsweise der Nachführungsgeometerin
  • zweidimensionale Punktkoordinaten («LKoord»), «Hoehe OPTIONAL»

«TABLE Hilfsfixpunkt»

  • LFP4: Basispunkt, Verdichtungspunkt, Polygonpunkt oder Passpunkt nach den Weisungen vor AV93, der Nachführung nicht unterliegend
  • LAP: Lageaufnahmepunkt (Netzpunkte oder freie Stationierungen) ohne dauernde Versicherung («Punktzeichen» = «unversichert»)
  • zweidimensionale Punktkoordinaten («LKoord»), «Hoehe OPTIONAL»
  • Attributierungsanforderungen wie LFP3
  • Hilfsfixpunkte werden im Plan für das Grundbuch nicht dargestellt.

«TABLE HFP3»

  • Höhenfixpunkte der amtlichen Vermessung (Höhenfixpunkte der Gemeinde), wenn keine Höhe bei LFP3
  • zweidimensionale Punktkoordinaten mit zusätzlicher Höhe («LKoord» und «Hoehe»)

Attribute zu Tabellen «LFP3», «Hilfsfixpunkt» und «HFP3»

«Nummer»

Die Vergabe der Punktnummern für LFP3, Hilfsfixpunkte und HFP3 liegt in der Verantwortung des zuständigen Nachführungsgeometers beziehungsweise der zuständigen Nachführungsgeometerin. Die Nummer muss innerhalb der Gemeinde eindeutig sein und darf maximal 12 alphanumerische Zeichen enthalten. Bei Operaten, die nicht vom Nachführungsgeometer oder von der Nachführungsgeometerin realisiert werden, muss das beauftragte Unternehmen die Punktnummerierung der LFP3, Hilfsfixpunkte und HFP3 mit dem Nachführungsgeometer oder der Nachführungsgeometerin vorgängig abklären.

Für LFP3 und Hilfsfixpunkte empfiehlt das AGI die Nummerierung mit 5-stelligen Punktnummern, zum Beispiel 10122 (ohne BFS-Nummer, da diese Nummer schon im Attribut «NBIdent» integriert ist).

Bei einer Erneuerung gibt es bei den deklassierten LFP2 zwei Nummerierungsmöglichkeiten. Die alte Nummer kann mit einer 9 anstelle der 1 als erste Zahl übernommen werden (zum Beispiel 91256310 statt 11256310), oder es kann eine neue Nummer im Nummerierungssystem der LFP3 vergeben werden. Bei Ersterhebungen wird bei deklassierten LFP2 die Umnummerierung in das Nummerierungssystem der LFP3 verlangt.

«Geometrie» und «HoeheGeom»

In allen Fixpunkttabellen sind die zweidimensionalen Punktkoordinaten («LKoord») verlangt. In den Tabellen «LFP3» und «Hilfsfixpunkt» ist die Höhenangabe «Hoehe OPTIONAL». 

In der Tabelle «HFP3» wird die «Hoehe» zwingend verlangt.

«LageGen»

Die Lagegenauigkeit muss im Bereich zwischen 0.0 bis 700.0 cm erfasst werden.

Für die Tabellen LFP3 und «Hilfsfixpunkt» wird die Lagegenauigkeit aus der strengen Ausgleichung gerechnet. Entsprechend TVAV Artikel 54 werden die mittleren Punktfehler in der Annahme gerechnet, dass die übergeordneten Anschlusspunkte unkorreliert und fehlerfrei sind. Bei deklassierten LFP1 und LFP2 ist die Genauigkeit zu übernehmen.

Für die Tabelle «HFP3» ist die «LageGen OPTIONAL». Die Lagegenauigkeit wird aus der strengen Ausgleichung oder als geschätzter Punktfehler bei Näherungskoordinaten bestimmt.

«HoeheGen»

Die Höhengenauigkeit muss im Bereich zwischen 0.0 bis 700.0 cm erfasst werden.

Für die Tabellen «LFP3» und «Hilfsfixpunkt» ist die «HoeheGen OPTIONAL». Bei jedem LFP3 und Hilfsfixpunkt, der eine Höhe führt, muss die Höhengenauigkeit erhoben werden. Die Höhengenauigkeit wird aus der strengen Ausgleichung gerechnet.

Für die Tabelle «HFP3» wird die Höhengenauigkeit aus der strengen Ausgleichung gerechnet.

«LageZuv» und «HoeheZuv»

«LageZuv» und «HoeheZuv» definieren als Aufzähltyp die «Zuverlaessigkeit».

Für die Tabellen «LFP3» und «Hilfsfixpunkt» ist die «LageZuv» verlangt.

Für die Tabelle «HFP3» ist die «LageZuv OPTIONAL».

Für die Tabellen «LFP3» und «Hilfsfixpunkt» ist die «HoeheZuv» nur «OPTIONAL» wenn keine Höhe vorhanden ist.

Für die Tabelle «HFP3» ist die «HoeheZuv» verlangt.

  • 0 = «ja» (AV93-Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllt)
  • 1 = «nein» (AV93-Zuverlässigkeitsanforderungen nicht erfüllt)

«Punktzeichen»

Punktzeichen definiert als Aufzähltyp «Versicherungsart»

Für die Tabellen «LFP3» und «Hilfsfixpunkt» sind die «Punktzeichen» zu definieren.

Die Versicherungsarten (6 bis 9) «unversichert», «Hochzielpunkt», «Spezialversicherung» und «weitere» sind für die LFP3 nicht zugelassen.

«Hochzielpunkt» und «Spezialversicherung» sind nur in der Tabelle «Hilfsfixpunkt» zulässig. Die Lageaufnahmepunkte LAP (Netzpunkte oder Freie Station) ohne dauernde Versicherung müssen mit «unversichert» attributiert werden.

  • 0= «Stein»
  • 1= «Kunststoffzeichen»
  • 2= «Bolzen»
  • 3= «Rohr»
  • 4= «Pfahl»
  • 5= «Kreuz»
  • 6= «unversichert»
  • 7= «Hochzielpunkt»
  • 8= «Spezialversicherung»
  • 9= «weitere»

Die Kategorie «weitere» darf keine Objekte enthalten. Sie ist nur für Modellerweiterungen vorgesehen.

Bei Punkten, die mit einem Schacht geschützt sind, gilt als Punktzeichen die effektive Versicherungsart innerhalb des Schachtes.

«Protokoll»

Protokoll definiert als Aufzähltyp in den Tabellen «LFP3» und «Hilfsfixpunkt»

  • 0 = «ja» (Protokoll vorhanden, zum Beispiel von deklassierten LFP2)
  • 1 = «nein» (Protokoll nicht vorhanden)
  • TVAV Art. 54

«TABLE LFP3Pos», «TABLE HilfsfixpunktPos» und «TABLE HFP3Pos»

«TABLE LFP3Symbol» und «TABLE HilfsfixpunktSymbol»

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