Als Freie Stationen (oder als Punkteinschaltungen, gemäss Weisung für die Anwendung der ADV in der Parzellarvermessung) werden Stationierungen bezeichnet, welche:
- zum Zweck von Detailaufnahmen oder von Absteckungen gemacht werden,
- in der Regel ohne dauerhafte Kennzeichnung im Gelände als reine Instrumentenaufstellungen dienen,
- temporär (ohne bleibenden Charakter) zur Erledigung eines bestimmten Auftrages angelegt werden,
- koordinatenmässig ausschliesslich aus inneren Beobachtungen berechnet werden.
Freie Stationen dürfen nicht in der Tabelle «LFP3» erhoben werden, sondern können in der Tabelle «Hilfsfixpunkt» abgespeichert werden.
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