Logo Kanton Bern / Canton de BerneVermessungshandbücher

Gebäude auf Kreisgrenze

Bei Gemeindefusionen sind Gebäude, die neu auf einer Kreisgrenze stehen, zu bereinigen.

Das gesamte Gebäude wird als ein Objekt erfasst und erhält einen BE_GID. In GRUDA-AV wird das Gebäude den betroffenen Grundstücken im jeweiligen Kreis zugeordnet.

Gebäude vor der Gemeindefusion

Vorher
Das Gebäude ist in zwei Gebäude unterteilt. Beide Gebäude haben jeweils einen BE_GID und mindestens einen Gebäudeeingang. Jedoch nur eines der Gebäude hat einen EGID.

Gebäude nach der Gemeindefusion

Nachher
Die Gebäude sind in GRUDA-AV und im AV-System vereinigt. Der zweite BE_GID und der doppelte Gebäudeeingang wurden gelöscht. Der bestehende EGID wird beibehalten.

Wichtiger Hinweis

Bei den Bereinigungsarbeiten darf kein GWR_EGID gestrichen werden. In GRUDA-AV ist immer das Gebäude zu streichen, das keinen GWR_EGID hat!

  • Gebäude auf Hoheits- oder Kreisgrenze

Seite teilen