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Gebäude auf Hoheits- oder Kreisgrenze

Gebäude auf der Kantonsgrenze

Es wird nur der im Gebiet des Kantons Bern liegende Teil des Gebäudes geführt. Somit entspricht die Gebäudefläche nur dieser Teilfläche. Das Gebäude wird den im Kanton Bern liegenden betroffenen Grundstücken zugeordnet.

Gebäude auf einer Gemeindegrenze

Gebäude auf einer Gemeindegrenze werden gemäss der Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung (AV) und im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) wie folgt geführt:

GWR
Für Gebäude, die nicht komplett in einer Gemeinde liegen, verwaltet im GWR eine Gemeinde das gesamte Gebäude. Die Gemeinden müssen die Zuständigkeit diesbezüglich absprechen. Im GWR sind alle Eingänge in der gleichen Gemeinde zu verwalten, auch wenn sich nicht alle Eingänge geografisch in der gleichen Gemeinde befinden. Im Amtlichen Verzeichnis der Gebäudeadressen werden die Adressen der Gemeinde zugeteilt, in der das Gebäude im GWR verwaltet wird.

AV
In der AV werden die Daten gemeindeweise geführt, wobei die Gemeindegrenze die Grenze des Erfassungsperimeters ist. Wenn sich Gemeindegrenzen und Gebäude überlagern, dann gibt es in der AV mehrere Gebäudeteile (in verschiedenen Gemeinden). Die verschiedenen Gebäudeteile sind in jeder Gemeinde mit dem gleichen EGID zu führen. In der AV sind jeweils nur Eingänge zu erfassen, die geografisch innerhalb der Gemeinde liegen und gemäss GWR offiziell sind. Wenn es keinen Eingang respektive keine offizielle Adresse gibt, dann ist der EDID/Adresse in der AV nicht zu führen.

-> Unterschiedliche BE_GID, gleicher EGID, keine fiktiven Eingänge

Mutationen
Bitte melden Sie neu errichtete oder abgebrochene Gebäude auf einer Hoheitsgrenze immer an gruda@be.ch, damit die untenstehenden Steuerdateien in MoCheckBE, CheckGWR und im Datenkonverter nachgeführt werden können.

Steuerdateien

  • MoCheckBE: be_gid_nicht_eindeutig
    Wenn mehrere Gebäudeteilflächen des gleichen Gebäudes eine Gemeindegrenze überlagern, erhalten diese Teilflächen in der Gemeinde B den identischen BE_GID.
    -> Ein mehrfach vergebener BE_GID wird toleriert, sofern er in der Steuerdatei vorhanden ist.
  • MoCkeckBE: gebaeude_ohne_gebaeudeeingang
    In der AV sind keine fiktiven Eingänge zu erfassen.
    -> Ein Gebäude ohne Gebäudeeingang wird toleriert, sofern dieses in der Steuerdatei vorhanden ist.
  • CheckGWR
    Steuerdatei wird vom BFS geführt.
  • Datenkonverter
    In GRUDA-AV dürfen keine identischen EGID’s vorhanden sein und eine Adresse ist obligatorisch.
    -> Der Datenkonverter löscht den EGID in der Gemeinde B und füllt automatisch die Adresse der Gemeinde A ab, aber ohne Hausnummer.

Gebäude auf einer Kreisgrenze

Bei Gemeindefusionen sind Gebäude, die neu auf einer Kreisgrenze stehen, zu bereinigen.

Das gesamte Gebäude wird als ein Objekt erfasst und erhält einen BE_GID. In GRUDA-AV wird das Gebäude den betroffenen Grundstücken im jeweiligen Kreis zugeordnet.

Gebäude vor der Gemeindefusion

Vorher
Das Gebäude ist in zwei Gebäude unterteilt. Beide Gebäude haben jeweils einen BE_GID und mindestens einen Gebäudeeingang. Jedoch nur eines der Gebäude hat einen EGID.

Gebäude nach der Gemeindefusion

Nachher
Die Gebäude sind in GRUDA-AV und im AV-System vereinigt. Der zweite BE_GID und der doppelte Gebäudeeingang wurden gelöscht. Der bestehende EGID wird beibehalten.

Wichtiger Hinweis

Bei den Bereinigungsarbeiten darf kein GWR_EGID gestrichen werden. In GRUDA-AV ist immer das Gebäude zu streichen, das keinen GWR_EGID hat!

Wechsel von Gebäuden in eine andere Gemeinde

Im Rahmen einer Gemeindegrenzänderung kann ein Gebäude in eine andere Gemeinde gezügelt werden. Dazu muss in der GRUDA-AV ein gemeindeübergreifendes Geschäft errichtet werden. Anschliessend wird die Zuordnung des Gebäudes auf das neue Grundstück erfasst und die Zuordnung zum bisherigen Grundstück gestrichen.

  • Lokalisation entlang Gemeindegrenze

  • Datenverwaltung Bodenbedeckung

  • Datenverwaltung Einzelobjekte

  • Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung (AV) und im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)

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