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Objekte

Welche Objekte haben eine Adresse

Die Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (SR431.841) definiert das Gebäude in Artikel 2 wie folgt:

  • auf Dauer angelegter, mit einem Dach versehener, mit dem Boden fest verbundener Bau, der Personen aufnehmen kann und Wohnzwecken oder Zwecken der Arbeit, der Ausbildung, der Kultur, des Sports oder jeglicher anderer menschlicher Tätigkeit dient;
  • ein Doppel-, Gruppen- und Reihenhaus zählt ebenfalls als ein Gebäude, wenn es einen eigenen Zugang von aussen hat und wenn zwischen den Gebäuden eine senkrechte vom Erdgeschoss bis zum Dach reichende tragende Trennmauer besteht.

Auch Einzelobjekte können mit einer Gebäudeadresse versehen werden. Grundvoraussetzung dafür ist, dass das Einzelobjekt als Fläche erfasst worden ist. Das Attribut «Im_Gebaeude» erhält dann den Wert «EO». Nebst den Einzelobjekten der Art «Reservoir», welche je eine Gebäudeadresse haben müssen, können einige weitere Einzelobjekte in den AV-Daten mit einer Gebäudeadresse versehen werden. Die meisten Einzelobjektarten haben jedoch keine Adresse.

Tabelle Einzelobjekte und Gebäudeadressen

Einzelobjekte und Gebäudeadressen
MUSS
eine Gebäudeadresse haben
KANN
eine Gebäudeadresse haben
Reservoir unterirdisches_Gebaeude
Bruecke_Passerelle (z.B. gedeckte Holzbrücke)
Unterstand (z.B. Tramhaltestelle, Tankstelle)
Aussichtsturm
Ruine_archaeologisches_Objekt
Silo_Turm_Gasometer
Hochkamin

Alle Bauten sowohl der Informationsebene Bodenbedeckung als auch der Ebene Einzelobjekte, welche aufgrund der Vorschriften der amtlichen Vermessung erhoben und mit einer Gebäudeadresse versehen worden sind, werden mit AVGBS überspielt und in der GRUDA-AV verwaltet. Ohne Gebäudeadresse wird ein Objekt nicht in die GRUDA-AV übernommen.

Damit ein unterirdisches Gebäude eine eigene Gebäudeadresse erhält, muss es einen eigenen Zugang aufweisen (z.B. Tiefgarage). Die anderen Einzelobjekte, welche eine eigene Gebäudeadresse haben können, müssen eine gewisse Grösse und Bedeutung haben, damit die Gemeinde eine offizielle Adresse festlegt.

  • Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung (AV) und im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)

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