Für die Strassenbenennung (geometrische Lage und Schreibweise) und die Vergabe von Hausnummern ist die Gemeinde zuständig (Strassenverordnung, Art. 4). Ziel ist, dass die Gemeinde bei Neubauten der Bauherrschaft die neu entstehende Adresse bereits mit der Baubewilligung mitteilt.
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