Logo Kanton Bern / Canton de BerneVermessungshandbücher

Allgemeines

Mit dem DM.01-AV wird das «TOPIC PLZOrtschaft» eingeführt. In diesem «TOPIC» werden einerseits die Daten zu den «postalischen» Ortschaften und anderseits die Daten zu den Postleitzahlen geführt.

  • Empfehlungen zur Schreibweise der Gemeinde- und Ortschaftsnamen

  • Mitteilung 02/2012: Nachführung des Datensatzes Postleitzahl/Ortschaft

  • BSIG Nr. 2/215.341/1.5: Informationsebene «PLZOrtschaft» in der amtlichen Vermessung

  • Weisung «Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Vorprüfung und Genehmigung sowie Veröffentlichung»

Geometrische Voraussetzungen

Gerade und Kreisbogen beim «TOPIC PLZOrtschaft» dürfen sich theoretisch überschneiden. Im Hinblick auf die Verwendung der AV-Daten in GIS-Systemen wird jedoch dringend empfohlen, Überschneidungen («OVERLAPS») bei «PLZ6» und «Ortschaft» zu vermeiden.

Geografische Abgrenzung der Datenverwaltung

Als Datenverwaltungseinheit gilt grundsätzlich das Gebiet der politischen Gemeinde beziehungsweise des Grundbuchkreises.

Die «PLZ6» werden jedoch über die ganze Schweiz zentral im Auftrag der V+D nachgeführt und verwaltet.

In ein Operat der amtlichen Vermessung gehören auch alle für die Adressierung verwendeten Daten. Für die Bestimmung der vollständigen Adressen wird ein Ebenenverschnitt der Gebäudeeingänge mit den «PLZ6» und «Ortschaft» gerechnet. Diese «TOPICS» müssen – auch wenn sie über die politische Gemeinde hinausreichen – im Operat vorhanden sein.

Seite teilen