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Grundstücke mit Kreisbogen

Bei Grundstücken mit Kreisbogen in den Tabellen «ProjLiegenschaft», «Liegenschaft», «ProjSelbstRecht», «SelbstRecht», «ProjBergwerk» und «Bergwerk» können sich beim AVS-Datentransfer die Geometrien der Kreisbogen und infolgedessen die Grundstücksflächen verändern.

Grund:
Bei den Datentransfers ist jeder Kreisbogen mit den Koordinaten eines zusätzlich berechneten Bogenzwischenpunktes in der Bogenmitte definiert. Durch die Rundung der Koordinaten dieses Bogenzwischenpunktes auf Millimeter gemäss «INTERLIS»-Definition entstehen Rundungsdifferenzen bis zu 1mm.

Um die oben erwähnten Folgen zu vermeiden, empfehlen wir folgende Massnahmen:

Grundstücke mit Kreisbogen Massnahmen
Problem Massnahme

Veränderung der Kreisbogen

Im Extremfall wird, bei sehr kurzen Kreisbogen mit grossen Radien, der Bogen zur Gerade (z. B. bei Einlenkern, etc.).

Erfassen der Kreisbogen nach den folgenden Erfassungsregeln:

Als Kreisbogen, wenn

  • Pfeilhöhe > 100 mm oder
  • Pfeilhöhe > 1 % von Sehnenlänge oder
  • Pfeilhöhe > 1 ‰ von Radius.

Als Gerade, falls die Pfeilhöhen gleich oder kleiner einem der obigen Werte ist.

Veränderung der Grundstücksflächen

Bei sehr langen Kreisbogen ist im Extremfall die Flächenänderung grösser als die Rundungsgenauigkeit der auf 1 m2 gerundeten Fläche.

Die Flächenveränderung durch veränderte Geometrien ist bei Kreisbogenlängen < 1 km unwesentlich. Gegebenenfalls sind kleinere Bogenunterteilungen vorzunehmen.

 

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