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Auftrag

Hinweis

Das AGI führt die Perimeter der definitiv erhobenen Nomenklaturen mit der Einteilung der definitiven Nomenklaturpläne im Geoprodukt «Planeinteilung Nomenklatur».

Auftragserteilung

Der Auftrag für eine Erhebung oder für eine Überarbeitung der Nomenklatur wird in der Regel im Rahmen einer amtlichen Vermessung oder einer Landumlegung erteilt.

  • Amtliche Vermessung:
    bei Ersterhebung (EE), Erneuerung (EN)
  • Landumlegungen (LU):
    bei Gesamtmeliorationen, Rebumlegungen, Baulandumlegungen, usw.

Die Gemeinde kann die Nomenklatur auch im Vorfeld einer amtlichen Vermessung, Landumlegung, usw. erheben lassen. Wird diese Erhebung gemäss den vorliegenden Vorschriften durchgeführt, muss die Nomenklatur bei der nachfolgenden Bearbeitung der amtlichen Vermessung verwendet werden.

Vor Beginn der Nomenklaturarbeiten muss der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin mit dem AGI Kontakt aufnehmen, um Perimeter, auszuführende Arbeiten, Kostentragung, Zeitplan, usw. festzulegen.

Termine

Bei der Planung der Nomenklaturarbeiten ist folgendes zu berücksichtigen:

  • Zwischen der Abgabe der provisorischen Nomenklaturakten an das AGI und dem Versand der definitiven Unterlagen können 8 bis 10 Monate vergehen.
  • Bei der Verifikation Phase 4 muss die definitive Nomenklatur im Vermessungswerk enthalten sein.

Nähere Informationen zum zeitlichen Ablauf der Erhebung der Nomenklatur sind in folgendem Zeitplan zu finden:

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