Logo Kanton Bern / Canton de BerneVermessungshandbücher

Erneuerung

Wird bei einer Erneuerung (EN) die definitive Nomenklatur im Vermessungswerk erfasst, ist folgendes zu berücksichtigen:

  • Die bestehende definitive Nomenklatur ist gemäss den vorliegenden Weisungen zu übernehmen. Namen, die heute nicht mehr in die Nomenklatur aufgenommen werden (z.B. Gewässernamen, Strassennamen, Bahnnamen), sind in den entsprechenden «TABLE» der «TOPIC Bodenbedeckung» oder «TOPIC Einzelobjekte» zu führen.
  • Die Abgrenzungen der Namen sind den aktuellen Verhältnissen der «TOPIC Liegenschaften», «TOPIC Bodenbedeckung», usw. anzupassen.
  • Es sind neue Nomenklaturpläne zu erstellen (siehe Nomenklatur > Unterlagen > Nomenklaturplan).
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