Die Nomenklaturpläne sind als Farbplots zu erstellen.
Inhalt
Der Plan ist über das Gebiet des laufenden Vermessungsloses zu erstellen. Er muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Flur-, Orts-, Geländenamen im Bearbeitungsperimeter mit ihren Ordnungsnummern und Abgrenzungen beziehungsweise Positionen (ohne Doppelbeschriftungen für den Plan für das Grundbuch)
- Gewässernamen mit ihrer Geometrie (ohne Doppelbeschriftungen für den Plan für das Grundbuch)
- Bearbeitungsperimeter Nomenklatur
- Titelblatt mit den erforderlichen Angaben; die Nomenklaturpläne sind fortlaufend zu nummerieren, die zu verwendende Nummer ist beim AGI zu beziehen.
- Koordinaten, Massstab, Nordrichtung, Anschlussgemeinden, usw.
- Legende mit Erläuterung der Stricharten, Namen, Ordnungsnummern, usw.
- Hintergrund
- in der Regel UP5 mit Liegenschaften
- möglich sind zum Beispiel auch:
UP5 mit Neuzuteilungen bei LU, Daten der AV (mindestens Liegenschaften, Grundstücksnummern, Strasse_Weg, Gebäude, Gewässer, bestockte Flächen)
Darstellung
- Die verschiedenen Namentypen und Namenbereiche beziehungsweise Abgrenzungen sind unterschiedlich darzustellen, so dass auch bei Kopien und einfarbigen Plotts eine eindeutige Unterscheidung möglich ist.
- Namen:
Flurname, übergeordneter Flurname, Ortsname, Geländename, Gewässername - Bereiche/Abgrenzungen/Lage:
Flurname, Ortsname, Geländename, Gewässername, Bearbeitungsperimeter Nomenklatur, Perimeter Vermessungslos, usw.
- Namen:
- Die Zuordnung der Namen und Ordnungsnummern zu den Namenbereichen muss aus dem Nomenklaturplan eindeutig ablesbar sein (in der Regel innerhalb Namenbereich, andernfalls z. B. Nummer im Namenbereich und Nummer/Name in Legende; Name ausserhalb Namenbereich mit Hinweispfeil in den Bereich).
- Der Nomenklaturplan ist im Normalfall im Massstab 1:5'000 oder 1:10'000 zu erstellen. Abweichungen sind mit dem AGI abzusprechen.
Abgabe
- Papierplan gefaltet auf Format A4
- Digital als PDF
Provisorischer Plan
Der provisorische Nomenklaturplan ist dem AGI einmal in Papierform und zusätzlich digital als PDF abzugeben. Im Titelblatt ist ein deutlicher Hinweis «Provisorischer Nomenklaturplan» einzutragen.
Definitiver Plan
Das AGI gibt die Freigabe für die Erstellung des definitiven Nomenklaturplanes.
Sämtliche Korrekturen, Ergänzungen und Ähnliches, die sich aus dem Verfahren ergeben, sind zu berücksichtigen, so zum Beispiel:
- Übernahme definitive Schreibweise aus definitivem Namenverzeichnis
- Korrekturen auf Wunsch Gemeinde
- Korrekturen aufgrund Einwandbereinigung
- Korrekturen aufgrund Angaben AGI
Der definitive Nomenklaturplan ist dem AGI in 5 Exemplaren sowie digital als PDF abzuliefern:
- 2 Exemplare für AGI
- 1 Exemplar für Gemeinde
- 1 Exemplar für Experten und Expertinnen (UNI BE bzw. UNI NE)
- 1 Exemplar für Unternehmer beziehungsweise Unternehmerin (Bestandteil des Vermessungswerkes)
Nomenklaturplan bei EN
Bei einer Erneuerung (EN) ist für das AGI und als Dokumentation für die Unternehmerin beziehungsweise den Unternehmer je ein Nomenklaturplan zu erstellen. Ergeben sich gegenüber dem bisherigen Plan keine oder nur geringfügige Änderungen (z.B. EN vollständige Numerik auf AV93), kann nach Rücksprache mit dem AGI auf den Plan verzichtet werden.
Der Plan (Inhalt, Darstellung) ist gemäss Angaben unter Unterlagen > Nomenklaturplan zu erstellen. Das Titelblatt ist mit den üblichen Angaben und mit dem Hinweis auf die EN zu versehen.