Für jedes Stück Wald oder Land, für Bäche, Weiher, Flühe, Berge, Tobel oder Ähnliches verwendeten unsere Vorfahren eigene Namen. Diese Namen entstanden zum Beispiel aufgrund von Geländeformen, Naturereignissen sowie kulturellem, wirtschaftlichem oder geistigem Leben. Sie sind ein wichtiges, erhaltenswertes Kulturgut.
Für die Bezeichnung von geografischen Gebieten, Landschaftsteilen, Flurstücken, topografischen Objekten, usw. sind Flur-, Orts- und Geländenamen (= geografische Namen der amtlichen Vermessung) ein unentbehrliches Hilfsmittel für Behörden, Rettungsdienste, Zustelldienste, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, Forscherinnen und Forscher wie auch für Outdoor-Aktivitäten.
Bei amtlichen Vermessungen und Landumlegungen werden alle heute noch gebräuchlichen Flur-, Orts- und Geländenamen erhoben und ihre Schreibweise festgelegt. Die Schreibweise der Flur- und Geländenamen erfolgt in Anlehnung an die ortsübliche Sprechform. Für Gemeinde-, Orts- und Stationsnamen ist die Schreibweise gemäss «Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz» und «Stationsverzeichnis der offiziellen Publikation der Fahrpläne» verbindlich.
Die erhobenen Namen sind mit der festgelegten Schreibweise unter anderem in den Grundstückbeschreibungen (GRUDA-AV), Grundbuchplänen, Übersichtsplänen (UP5) oder Landeskarten zu verwenden.
Geometrische Voraussetzungen
In der Informationsebene Nomenklatur sind zur Abgrenzung der Namenbereiche mit linienförmigen geometrischen Elementen nur die Gerade und der Kreisbogen zugelassen.
Gerade und Kreisbogen dürfen sich nach TVAV Artikel 11 bis zu 20cm überschneiden (= «OVERLAPS»). Im Hinblick auf die Verwendung der AV-Daten in GIS-Systemen wird jedoch dringend empfohlen, Overlaps zu vermeiden.
Grundstückdatenbank GRUDA-AV
Die definitiven Orts-, Flur- und Geländenamen des «TOPIC Nomenklatur» werden in die Grundstückdatenbank (GRUDA-AV) übernommen.
Datenverwaltung
Als Datenverwaltungseinheit gilt grundsätzlich das Gebiet der politischen Gemeinde. Namenbereiche, die sich über Gemeindegrenzen hinaus erstrecken, werden pro Gemeinde separat behandelt.
Durch Kreisgrenzen getrennte Namenbereiche gleicher Schreibweise sind als voneinander unabhängige Namen in jedem Kreis separat zu verwalten.
Örtlich getrennte Flurnamenbereiche gleicher Schreibweise sind als voneinander unabhängige Namen zu verwalten.
Bei den Flurnamen der Seeflächen (Bieler-, Brienzer-, Neuenburger- und Thunersee) werden im See fiktive Flurnamenabgrenzungen definiert.