Nomenklaturnamen
Flurname
Die Flurnamen sind als Gebietsaufteilung auszuscheiden («AREA»).
Besteht ein Flurname mit gleicher Bezeichnung wie ein Ortsname, ist der Name in beiden Tabellen zu führen. Das Gebiet des Ortsnamens wird dabei in der Regel grösser sein als jenes des Flurnamens. Die Schreibweise des Flurnamens kann von jener des Ortsnamens abweichen.
Ortsname
Als Ortsnamen gelten Namen von Siedlungen verschiedener Dimensionen, wie Städte, Dörfer, Quartiere, Weiler und Hofgruppen.
Sind die Abgrenzungen nicht bekannt und können sie auch durch die Gemeinde nicht definiert werden, sind die Ortsnamengebiete so auszuscheiden, dass darin möglichst alle zum Namen gehörenden bewohnten Gebäude enthalten sind.
Die zu verwendenden Namen und die Abgrenzungen sind mit der Gemeinde abzusprechen. Als Grundlage für die Abgrenzung und die Schreibweise der Ortsnamen ist die Ortsnameneinteilung der Rettungsdienste zu verwenden.
Die Abgrenzung folgt in der Regel den Flurnamengrenzen.
Geländename
In der Tabelle «Gelaendename» werden alle Namen der Nomenklatur geführt, die nicht Flur- oder Ortsnamen sind. Geländenamen werden als Text erfasst; sie weisen in der «TOPIC Nomenklatur» keine zugehörige Geometrie auf.
Namen von Objekten und übergeordnete Flurnamen sind immer Geländenamen.
Objekte
Als Geländenamen «Objekt» gelten Namen von einzelnen Objekten, wie zum Beispiel:
- Bezeichnung der ehemaligen Funktion eines Bauwerkes:
Müli, Gärbi, Sagi, Schuelhus, Siechehus, Chäsi, Chäshus, Pulverturm, usw. - Weitere Gebäudenamen:
Sphinx, Grüssihus, Wichterheerhus, Heidehus, Jungfrouespicher, usw. - Namen weiterer Objekte:
Einzelbaum, Einzelfels, Bergspitze, Berggrat, Fluh, Felswand, Holzschleif, Brunnen, Platz (z.B. Musterplatz), historische Strasse (z.B. Römerstrasse), usw.
Übergeordneter Flurname
Als übergeordnete Flurnamen gelten Gebietsbezeichnungen, die in sich mehrere Flurnamen enthalten, zum Beispiel:
- Zusammenfassung von Flurnamen mit gleichen Teilbezeichnungen, so werden beispielsweise die Flurnamen Hinderi Paletzey, Vorderi Paletzey, Paletzeyfeld im übergeordneten Flurnamen Paletzey zusammengefasst.
- Namen von Tälern, grossen Wäldern, Bergketten und Landschaftskammern (Landschaftskammern sind durch die Geländetopografie vorgegebene Einheiten, die sich nicht an Verwaltungsgrenzen, sondern an naturräumlichen Gegebenheiten orientieren)
Übergeordnete Flurnamen können sich gegenseitig und andere Namentypen überlagern. Sie werden nicht flächenmässig ausgeschieden, sondern als Punkt dargestellt.
Gemeinde- und Stationsnamen
Die von den zuständigen Bundesbehörden festgelegten Gemeinde- und Stationsnamen sind in folgenden Publikationen veröffentlicht:
- «Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz» des Bundesamtes für Statistik (BFS)
- «Ortsverzeichnis» in den offiziellen schweizerischen Kursbüchern (Kursbuch Bahnen, Seilbahnen, Schiffe und Kursbuch Autobusse)
Auf kantonaler Stufe sind die Gemeindenamen im «Beschluss des Regierungsrates betreffend die amtliche Schreibweise der Gemeindenamen» festgelegt.
Die offiziellen Gemeindenamen (inkl. BFS-Nummer) sind unter Gemeinden > Daten / BSIG > Gemeindedaten abrufbar.
Die in diesen Verzeichnissen enthaltene Schreibweise der Namen ist verbindlich.
Anträge zur Änderung von Gemeinde- und Stationsnamen sind via AGI bei den zuständigen Bundesstellen einzureichen.
Gewässernamen
Weist ein als Bodenbedeckung oder als Einzelobjekt erfasstes Gewässer einen Namen auf, ist er in der «TABLE Objektname» der entsprechenden Informationsebene zu führen.
Die Schreibweise der Gewässernamen ist durch die Expertinnen und Experten festzulegen und durch den Gemeinderat zu genehmigen. Es sind sämtliche Gewässernamen im Namenverzeichnis aufzuführen.
Als Grundlage für die Bearbeitung dienen, zusätzlich zu den üblichen Unterlagen der Nomenklatur, die Pläne und Verzeichnisse des vorhandenen Gewässernetzes des Kantons Bern (GNBE). Die Schreibweise der Namen im GNBE wurde durch die Expertinnen und Experten bereits provisorisch festgelegt. Diese Festlegung erfolgte jedoch in der Regel ohne Mitwirkung durch die Gemeinde und ohne Genehmigung durch den Gemeinderat.
Namen und Lage der Gewässer sind mit den Gewährspersonen der Gemeinde bezüglich folgender Punkte zu überprüfen:
- Vollständigkeit der Gewässer und Namen (fehlende eintragen, überflüssige streichen, falsche Lage korrigieren, falsche Signatur des eingedolten / offenen Gewässers korrigieren, etc.)
- Zuordnung der Namen zu den Gewässern
- Lage der Namenwechsel (insbesondere, wenn der Namenwechsel nicht bei einem Gewässerknoten liegt)
Die Geometrie der Gewässer ist gemäss den Vorschriften aus Bodenbedeckung und Einzelobjekte zu erheben (Genauigkeit, Detaillierung, Topologie, Attributierung, usw.). Sie darf nicht aus dem GNBE in die AV93 übernommen werden.
Gewässernamen, die nicht Flurnamen sind, werden in GRUDA-AV nicht geführt.
Grosse Gewässer
Namen grosser Gewässer werden zusätzlich zum Objektnamen im «TOPIC Bodenbedeckung» auch als Flurnamen im «TOPIC Nomenklatur» geführt.
Als grosse Gewässer gelten:
- Seen, zum Beispiel Bielersee, Amsoldingersee, Übeschisee, Chlyne Moossee
- Fliessgewässer ab ca. 20m Breite, zum Beispiel Aare, Emme, Saane, Sense, Ilfis, Lütschine, Zihlkanal
Weitere Namen
Weitere Namen und Bezeichnungen sind nicht Bestandteil der Nomenklatur. Sie sind nach den Vorschriften der entsprechenden Informationsebenen zu erheben und zu führen, zum Beispiel:
- Gemeindenamen
- Stationsnamen
- Namen der Gebäudeadressen (Ortschaften, Lokalisationen [Strassen, Plätze, benannte Gebiete])
- geografische Namen der Landesvermessung
- Namen öffentlicher Gebäude (z. B. Gemeindeverwaltung, Zivilschutzanlage)
- Namen von Bahnen, Hochspannungsfreileitungen, Reservoiren
- Namen botanischer Objekte, Stundensteine, usw.
- weitere Namen von Objekten der «TOPIC Bodenbedeckung» oder «TOPIC Einzelobjekte»
Quartiernamen, Stadtbezirke, Ortsbezirke und Ähnliche sind den Flurnamen, den übergeordneten Flurnamen oder den Ortsnamen zuzuordnen.