Logo Kanton Bern / Canton de BerneVermessungshandbücher

Namensverzeichnis

Provisorisches Verzeichnis

Das provisorische Namensverzeichnis muss alle Angaben gemäss Beispiel enthalten:

  • Ordnungsnummern in aufsteigender Reihenfolge
  • Namen unterteilt in Tabellen:
    • Namen aus bestehenden definitiven Namensverzeichnissen
    • Neu erhobene Namen (inklusive als Flurnamen zu führende grosse Gewässer)
    • Gewässernamen (ohne grosse Gewässer); diese Namen erhalten keine Ordnungsnummer und keinen Identifikator GRUDA-AV
  • Erhobene Schreibweise:
    Es ist die in Zusammenarbeit mit den Gewährspersonen, Eigentümern beziehungsweise Eigentümerinnen / Bewirtschaftern beziehungsweise Bewirtschafterinnen erhobene Schreibweise einzutragen und nicht die Schreibweise gemäss Übersichtsplan-Namenverzeichnis oder gemäss alten Plänen, wie zum Beispiel aus der GRUDA-AV.
  • Definitive Schreibweise:
    Es ist die aus der bestehenden definitiven Nomenklatur oder aus Übersichtplan-Verzeichnissen übernommene definitive Schreibweise einzutragen.
  • Namenklasse
  • Bemerkungen:
    • Hinweise auf Gewässer, Ortsname, Geländename, übergeordneten Flurnamen
    • Hinweis auf Lage des Namens bei unsystematischer Vergabe von Ordnungsnummern
    • Siegfried Atlas-Nummer in Klammer, an welcher Stelle im Siegfried Atlas-Namensverzeichnis eine Nummerierung besteht

Definitives Verzeichnis

Das definitive Namensverzeichnis wird durch das AGI erstellt und den berechtigten Stellen zusammen mit dem definitiven Nomenklaturplan zugestellt.

Dokumente

Seite teilen