Provisorisches Verzeichnis
Das provisorische Namensverzeichnis muss alle Angaben gemäss Beispiel enthalten:
- Ordnungsnummern in aufsteigender Reihenfolge
- Namen unterteilt in Tabellen:
- Namen aus bestehenden definitiven Namensverzeichnissen
- Neu erhobene Namen (inklusive als Flurnamen zu führende grosse Gewässer)
- Gewässernamen (ohne grosse Gewässer); diese Namen erhalten keine Ordnungsnummer und keinen Identifikator GRUDA-AV
- Erhobene Schreibweise:
Es ist die in Zusammenarbeit mit den Gewährspersonen, Eigentümern beziehungsweise Eigentümerinnen / Bewirtschaftern beziehungsweise Bewirtschafterinnen erhobene Schreibweise einzutragen und nicht die Schreibweise gemäss Übersichtsplan-Namenverzeichnis oder gemäss alten Plänen, wie zum Beispiel aus der GRUDA-AV. - Definitive Schreibweise:
Es ist die aus der bestehenden definitiven Nomenklatur oder aus Übersichtplan-Verzeichnissen übernommene definitive Schreibweise einzutragen. - Namenklasse
- Bemerkungen:
- Hinweise auf Gewässer, Ortsname, Geländename, übergeordneten Flurnamen
- Hinweis auf Lage des Namens bei unsystematischer Vergabe von Ordnungsnummern
- Siegfried Atlas-Nummer in Klammer, an welcher Stelle im Siegfried Atlas-Namensverzeichnis eine Nummerierung besteht
Definitives Verzeichnis
Das definitive Namensverzeichnis wird durch das AGI erstellt und den berechtigten Stellen zusammen mit dem definitiven Nomenklaturplan zugestellt.
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