In der Informationsebene Rohrleitungen werden Ölleitungen (ohne Berücksichtigung des Betriebsdrucks), Gasleitungen (Betriebsdruck > 5 bar), Röhrenspeicher sowie weitere Leitungen nach dem eidgenössischen Rohrleitungsgesetz (RLG SR 746.1) resp. der eidgenössischen Rohrleitungsverordnung (RLV SR 746.11) erhoben.
Die amtliche Vermessung übernimmt in der Regel die Daten der Rohrleitungen vom Leitungsbetreiber.
Für die Aufnahmen von neu erstellten Rohrleitungen gelten die «Weisung über die Erfassung und Nachführung der Daten der Informationsebene Rohrleitungen in der amtlichen Vermessung» und der Anhang 12 der ERI-Richtlinie.
RLG
RLV
Weisung über die Erfassung und die Nachführung der Daten der Informationsebene Rohrleitungen in der amtlichen Vermessung
ERI-Richtlinie
Datenerhebung
In der Regel sind die bestehenden Koordinaten und Geometrien aus den vorhandenen Ausführungsplänen zu übernehmen. Diese Daten sind bei der Ausgabestelle zu beschaffen, die durch den Leitungsbetreiber bezeichnet wird. Sind keine genauen Koordinaten vorhanden, sind die Leitungen ab den Ausführungsplänen zu digitalisieren.
Die Vermessungen der Leitungselemente müssen auf dem Fixpunktnetz der amtlichen Vermessung beruhen. Dies ist mittels Kontrollaufnahmen zu überprüfen. Falls Differenzen festgestellt werden, ist das weitere Vorgehen bezüglich Anpassung und Übernahme der Daten mit dem Leitungsbetreiber abzusprechen.
Geometrietyp
Die Geometrietypen der Informationsebene Rohrleitungen sind die Fläche («SURFACE»), die Linie und der Punkt.
Geometrische Voraussetzungen
In der Informationsebene Rohrleitungen sind nur die Gerade und der Kreisbogen als linienförmige geometrische Elemente zugelassen. Gerade und Kreisbogen dürfen sich bis zu 5 cm überschneiden.
Das Vermeiden von «OVERLAPS» (Überschneidungen) ist anzustreben und wird im Hinblick auf die Verwendung der AV-Daten in GIS-Systemen dringend empfohlen.
Plandarstellung
Im Plan für das Grundbuch wird der Inhalt der Informationsebene Rohrleitungen dargestellt. Dabei ist die Weisung «Darstellung des Planes für das Grundbuch» der swisstopo einzuhalten.
Projektierte Objekte
Projektierte Rohrleitungen werden im Kanton Bern nicht erhoben.
Die Zeitdauer vom Bekanntwerden der definitiven projektierten Leitungsverläufe bis zur Ausführung der Leitungen ist in der Regel sehr kurz. Der Aufwand zur Erhebung der projektierten Leitungen für diese kurze Zeit lohnt sich daher nicht.