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Digitaler Handriss EE/EN

Handrisse und Vermarkungsskizzen zur Dokumentation von Ersterhebungen/Erneuerungen können grundsätzlich auch digital aufbereitet werden (beispielsweise in einem Geoportal). Dabei sind jedoch einige Grundsätze zu beachten.

Was muss dokumentiert werden?

Für die Aufbewahrung und Archivierung ist die Richtlinie «Aufbewahrung und Archivierungsplanung von Daten und Unterlagen (AAP)» massgebend.
In der Tabelle zur Aufbewahrung und Archivierungsplanung von Daten und Unterlagen für den Kanton Bern sind die Anforderungen an die verschiedenen Dokumente festgehalten. Die Tabelle gilt für analoge wie auch digitale Dokumente.

In Zusammenhang mit den digitalen Handrissen sind daraus folgende Punkte relevant:

  • Vermarkungsskizzen (Aufbewahrung dauernd, Archivierung vollständig)
  • originale Arbeitspläne inkl. Feldhandrisse (Aufbewahrung dauernd, Archivierung vollständig)
  • Originalmessungen und -berechnungen:
    • Ebenen Fixpunkte, Hoheitsgrenzen und Liegenschaften (Aufbewahrung dauernd, Archivierung vollständig)
    • Ebenen Bodenbedeckung/Einzelobjekte und weitere (Aufbewahrung bis Erneuerung, Archivierung nach Vereinbarung)

Wenn immer möglich sind die Originalfeldhandrisse zu verwenden. Nachträglich erstellte Bürohandrisse sind sehr fehleranfällig (Interpretations- und Übertragungsfehler) und nicht effizient.

Darstellung Vermarkungs- und Vermessungsskizzen

  • Die Darstellung der Handrisse muss so gewählt werden, dass die Bestimmung und Kontrolle der Grenz- und Detailpunkte nachvollziehbar sind. Die Beziehung zu den Aufnahmeprotokollen und Feldhandrissen muss beispielsweise über Punktnummern oder über Aufnahmerichtungen hergestellt werden können.
  • Die Vermarkungsart sollte sichtbar und auch nachvollziehbar sein (Stein schräg – defekt – neuer Stein gesetzt).
  • Die Kontrollmasse müssen zugeordnet werden können (zwischen Grenzpunkten oder zu Hilfspunkt).
  • Zusätzliche Informationen (Übernahme aus alten Mutationen, Abmachungen mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Verzicht auf Vermarkungen, Grenzbegradigungen/-vereinfachungen, usw.) müssen ersichtlich oder nachvollziehbar indexiert sein.
  • Eine Legende muss auf jedem Plan verfügbar sein.
  • Die Darstellung muss auch in einem archivtauglichen Dateiformat (beispielsweise PDF/A) gewährleistet sein.

Datenformate für die Archivierung

Die Dokumentation muss so aufgebaut sein, dass die Archivierung der Unterlagen in dafür geeigneten Formaten erfolgen kann. Es muss auch in der archivtauglichen Form sichergestellt sein, dass die nötigen Verweise zwischen den Dokumenten gemacht werden können.

Die für die Archivierung geeigneten Dateiformate sind beispielsweise hier zusammengestellt:

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