Bei allen GRUDA-AV-Geschäften des Geschäftstyps «Mit Grundbuch» wird die Messurkunde bei der Bereitstellung des Geschäftes zur Verifikation automatisch erstellt. Über Datei > Druckerzeugnisse/Listen kann die Messurkunde auch zu jedem beliebigen späteren Zeitpunkt ausgedruckt werden.
Die Messurkunde enthält folgende Eintragungen:
- Beschreibung des Geschäftes (Informationen aus Geschäftskontrolle: Geschäftstyp/Verarbeitungsart, Beschrieb Auftrag, Hinweise auf vorgängige Geschäfte, Datum zur Steuerung der Geschäftssequenz, usw.)
- Perimeter (Auflistung der betroffenen Grundstücke mit Kennzeichnung der neu entstehenden sowie der gelöschten Grundstücke)
- Verzeichnis der Flächenveränderungen pro Grundstück («Rundungsdifferenz», «Flächenkorrektur», «Abgang an», «Zugang von»)
- Verzeichnis der Grundstücke im neuen Zustand (in komprimierter Form)
Zusätzliche Eintragungen
Die automatisch erstellte Messurkunde ist zu datieren (gleiches Datum wie auf Planbeilage) und durch den Nachführungsgeometer beziehungsweise die Nachführungsgeometerin zu unterzeichnen.
Bei neu entstehenden Grundstücken kann die neue Eigentümerin beziehungsweise der neue Eigentümer von Hand ergänzt werden. Für die notarielle Verurkundung sowie für die Bearbeitung des Geschäftes im Grundbuch ist dies jedoch nicht erforderlich.
Nachträgliche Änderungen
Bei nachträglichen Änderungen muss die bestehende Messurkunde zurückgefordert und vernichtet werden, damit Verwechslungen ausgeschlossen werden können.
Nach der Eingabe der Änderungen im System GRUDA-AV wird eine neue Messurkunde erstellt.
Rückmeldung Grundbuch
Nach erfolgtem Grundbucheintrag erscheint im Geometergeschäft in der GRUDA-AV, im Feld «Datum RückmeldungGB» das Datum des Grundbucheintrages. Die im Grundbuch eingetragenen Geschäfte sind periodisch in der GRUDA-AV über den Status «Zurück vom Grundbuch» oder über den Button «Zurück von GB» abzurufen. Aufgrund dieser Rückmeldung kann das Geschäft im Vermessungswerk definitiv eingetragen und in der GRUDA-AV rechtsgültig abgeschlossen werden.