Logo Kanton Bern / Canton de BerneVermessungshandbücher

Plan für das Grundbuch

Auf das periodische Plotten der Pläne für das Grundbuch kann verzichtet werden. Näheres dazu ist in der Mitteilung 05/2005 des Amtes für Geoinformation (AGI) zu entnehmen.

In der Informationsebene Liegenschaften ist der im Grundbuch rechtskräftige Zustand darzustellen. Die projektierten Objekte der restlichen Informationsebenen dürfen im Plan für das Grundbuch nicht dargestellt werden.

Die Perimeter, die im Sinne von Artikel 660a ZGB als Gebiet mit dauernden Bodenverschiebungen bezeichnet worden sind, werden im Kanton Bern in speziellen Plänen dargestellt. Diese Perimeter werden im Plan für das Grundbuch deshalb nicht dargestellt.

Die Darstellung des Planes für das Grundbuch ist in der Weisung der Eidgenössischen Vermessungsdirektion (swisstopo) «Darstellung des Planes für das Grundbuch» ersichtlich.

Diese Weisung ist im Kanton Bern, mit Ausnahme der folgenden Abweichungen, verbindlich:

  • Die Gebäudenummern der Bodenbedeckung (= BE_GID) werden im Plan für das Grundbuch nicht dargestellt.
  • Die Objektnummern der Einzelobjekte (= BE_GID) werden im Plan für das Grundbuch nicht dargestellt.
  • Darstellung des Planes für das Grundbuch (swisstopo/Eidgenössische Vermessungsdirektion)

  • Mitteilung 05/2005 (AGI)

  • Schreiben vom 28.04.2005 der Vermessungsdirektion

  • Artikel 660a ZGB

Legende

Damit die Kundin beziehungsweise der Kunde die auf dem Plan für das Grundbuch angegebenen Informationen versteht, wird eine Legende erstellt. Da aus Platzgründen diese Legende nicht auf jedem Plan für das Grundbuch aufgeführt werden kann, wird die Legende im Internet bereitgestellt. Auf dem Plan für das Grundbuch ist entsprechend nur die Internetadresse vermerkt, unter der die Legende abgerufen werden kann.

Dokumente

Seite teilen