Logo Kanton Bern / Canton de BerneVermessungshandbücher

Verfahrensentscheid

Der Abschluss der Vermarkungsarbeiten und die Ergebnisse von Ersterhebungen und Erneuerungen, welche dingliche Rechte an Grundstücken berühren, sind öffentlich bekanntzumachen (öffentliche Auflage, schriftliche Information der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer).

Die Änderung von Grundstücksflächen als Folge numerischer Flächenberechnung bei Erneuerungen muss den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern mitgeteilt werden (schriftliche Mitteilung).

Verfahrensentscheide sind zusammen mit dem Amt für Geoinformation (AGI) zu fällen.

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