In den Baugebieten liegt die Vermessung des Kantons Bern grösstenteils im Standard AV93 vor. Damit der hohe Qualitätsstandard und somit der volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Nutzen der amtlichen Vermessung (AV) erhalten bleiben, müssen diese Daten vollständig, korrekt und fristgerecht nachgeführt werden.
Neben der weiterhin wichtigen begleitenden Verifikation von Operaten wie Erneuerungen und Ersterhebungen, gewinnt daher die Verifikation der Nachführung stärker an Bedeutung.
Die Verifikation richtet sich nach der Weisung über die Verifikation in der amtlichen Vermessung. Die Vermessungsaufsicht kontrolliert dabei periodisch das Qualitätssicherungssystem des Nachführungsgeometers im Bereich der amtlichen Vermessung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Arbeitsprozesse sicher, beherrschbar und kontrolliert abgewickelt werden. Mittels Stichproben wird zudem die Umsetzung überprüft.
Aufgedeckte Mängel und Hinweise sollen eine Diskussionsgrundlage sein, um die Prozesse laufend zu verbessern. Allen Beteiligten soll zudem eine Rückmeldung und damit die Sicherheit gegeben werden, dass die Arbeiten entsprechend den Vorgaben ausgeführt werden.
Eine erste Runde der Nachführungsverifikation hat in den Jahren 2015 - 2018 stattgefunden. Im Moment läuft die zweite Verifikationsperiode 2021 - 2024.
Weitere Informationen über Umfang und Ablauf der Nachführungsverifikation sind im Konzept Nachführungsverifikation festgehalten.