Allgemeines
Die Verifikation B3 erfolgt nach Abschluss der Detailpunktauswertungen und Definition der Objekte im AV-System, jedoch noch vor dem Transfer der Ergebnisse nach GRUDA-AV und vor dem Plotten der Pläne für das Grundbuch.
In der Standardverifikation werden die Berechnungen nicht oder höchstens punktuell auf Anfrage verifiziert. Geprüft werden die AVS-Daten (Modell, Inhalt, Aktualität, Vollständigkeit), einzelne Probeplots (Kontrolle Plandarstellung) sowie die weiteren abzuliefernden Unterlagen.
Das AGI stellt den Unternehmen die gleiche Prüfsoftware (Check-Service, VeriSO) zur Verfügung, die auch bei der Verifikation im AGI verwendet wird. Die Unternehmen dokumentieren ihre Prüfergebnisse im Bericht VeriSO B3.
Die Verifikation erfolgt stichprobenweise. Der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin hat das Vermessungswerk auf ähnliche Differenzen selber zu untersuchen und allfällige weitere Mängel oder Fehler ebenfalls zu beheben.
Dokumente
- In dem vom AGI vorbereiteten Dokument Bericht VeriSO B3 sind alle verlangten Bestätigungen aufgelistet.
- Benutzerhandbuch VeriSO
Vorgehen
Die Standardverifikation erfolgt im kantonalen Datenmodell DM.01-AV-BE LV95, Version 11 vom 24.01.2008 (de oder fr)
Folgende Schritte sind in der Phase B3 vorgesehen:
- Formale Prüfung der AVS-Daten mit dem Check-Service MoCheckBE
- Abgleich der Gebäude und Adressen mit dem GWR mithilfe vom Check-Service CheckGWR
- Prüfung der Daten mit Hilfe der Verifikationssoftware (VeriSO)
- Überprüfung der Daten auf Vollständigkeit gemäss Werkvertrag
- Überprüfung der schriftlichen Bestätigungen des Unternehmens (Bericht VeriSO B3)
- Überprüfung des technischen Berichtes des Unternehmens
- Überprüfung einzelner Probeplots (ca. 1 Plan pro Planmassstab)
Grundlagendaten
Für die Verifikation werden die folgenden Datensätze verwendet:
- AMO: Bearbeitungslose und Stand der amtlichen Vermessung im Kanton Bern
- MOPUBE: Amtliche Vermessung vereinfacht, basierend auf DM.01-AV-BE
- GBO: Geschützte botanische Objekte
- GGO: Geschützte geologische Objekte
- GNBE: Gewässernetz des Kantons Bern
- GRENZ5: Politische Grenzen des Kantons Bern 1:5000
- ERDGAS: Gasleitungen des Kantons Bern
- STEINV: Steininventare des Kantons Bern
- PK25: Pixelkarte 1:25'000
- SWISSI: SwissImage Orthofoto-Mosaik des Kantons Bern
- UP5: Digitaler Übersichtsplan des Kantons Bern
- Aktuelle Orthofotos
- UZP: Übersichtszonenplan des Kantons Bern 1:25'000
- NUPLWALD: Waldgrenzen ÖREB-Kataster des Kantons Bern
- WANDERN: Wanderroutennetz des Kantons Bern
- SCHBLAW: Lawinenverbauungen des Kantons Bern 1:5'000
- LDTM50CM: Digitales Geländemodell LIDAR 50cm
- FIDA: Lage- und Höhenfixpunkte der Kategorie 1
- FPDS: Lage- und Höhenfixpunkte der Kategorie 2
- Elektrische Anlagen
- Google Streetview, etc.
Zusätzlich kann eine Feldbegehung erfolgen.
Thema Fixpunkte
Ergänzend zum Check-Service MoCheckBE werden folgende Kontrollen durchgeführt:
LFP1, LFP2, HFP1 und HFP2
- Visuelle Kontrolle auf Vollständigkeit
- Keine Daten ausserhalb der Gemeindegrenzen
LFP3 und HFP3
- Plausibilitätskontrollen der Lage- und Höhengenauigkeiten
- Kontrolle der geforderten Anzahl LFP3 (inkl. LFP2) gemäss Werkvertrag
- Kontrolle der Koordinaten, Genauigkeiten und der Zuverlässigkeit mit der definitiven Netzausgleichung aus Phase B2 (Stichproben)
Hilfsfixpunkte werden normalerweise nicht verifiziert.
Thema Bodenbedeckung
Ergänzend zum Check-Service MoCheckBE werden folgende Kontrollen durchgeführt:
Bodenbedeckung
- Visuelle Prüfung der Bodenbedeckungsarten und Abgrenzungen (vollständig, richtig, aktuell)
- Visuelle Prüfung der Bodenbedeckungsarten «Strasse_Weg» und «Trottoir» auf zusammenhängendes Netz (inkl. die Einzelobjekte «Bruecke_Passerelle», «Tunnel_Unterfuehrung_Galerie», «schmaler_Weg», «Bahngeleise» und «BBArt Bahn»)
- Visuelle Prüfung der Bodenbedeckungsarten «Gewaesser» («stehendes», «fliessendes», «Schilfguertel») auf zusammenhängendes Netz (inkl. die Einzelobjekte «eingedoltes_oeffentliches_Gewaesser» und «Rinnsal»)
- Plausibilitätskontrolle der Detaillierung der Bodenbedeckung ohne die Bodenbedeckungsarten «Gebaeude», «Wasserbecken» und «Verkehrsinsel»:
- bei allen Flächen < 100 m2 im TS1 und TS2
- bei allen Flächen < 1000 m2 im TS3
- bei allen Flächen < 2500 m2 im TS4 und TS5
- Plausibilitätskontrolle bei allen Gebäuden < 10 m2
- Plausibilitätskontrolle bei allen Wasserbecken < 20 m2
- Plausibilitätskontrolle «geschlossener_Wald» < 800 m2
- Plausibilitätskontrolle «uebrige_bestockte» < 800 m2
- Plausibilitätskontrolle der «Qualitaet»
- Linienzusammenlegung mit Liegenschaften
- Plausibilitätskontrolle (Anzahl und Art) der projektierten Objekte
- Kontrolle der Walddefinition mit Försterplan
- Visuelle Kontrolle der Bodenbedeckung am Perimeterrand
Objektname
- Plausibilitätskontrolle und Vollständigkeit bei Gebäuden
- Vollständigkeit und Schreibweise der Gewässernamen
Symbole
- Orientierung der Symbole Fliessrichtung
- Korrekte Darstellung auf den Kontrollplots
Einzelpunkte
- Plausibilitätskontrolle mit VeriSO: In der «TABLE Einzelpunkt» dürfen nur Punkte gemäss Handbuch erhoben werden.
Thema Einzelobjekte
Ergänzend zum Check-Service MoCheckBE werden folgende Kontrollen durchgeführt:
Einzelobjekte
- Visuelle Prüfung der Einzelobjektarten und Abgrenzungen (vollständig, richtig, aktuell)
- Plausibilitätskontrolle der Detaillierung der Einzelobjekte
- Plausibilitätskontrolle der «Qualitaet»
- Objektbildung: jedes Objekt ist auch im AVS-File nur ein Objekt und nicht mehrere Objekte (zum Beispiel bei einer Treppe)
- Visuelle Kontrolle der Anschlüsse am Perimeterrand
Projektierte Objekte
- Plausibilitätskontrolle (Anzahl und EOArt) der projektierten Objekte
Objektname
- Plausibilitätskontrolle generell, vor allem aber bei unterirdischen Gebäuden, Reservoirs, Hochspannungsfreileitungen, bei den botanischen und geologischen Naturdenkmälern
- Prüfung der Vollständigkeit und Schreibweise der Gewässernamen («Rinnsal»)
Symbole
- Orientierung der Symbole
- Korrekte Darstellung auf den Kontrollplots
Einzelpunkte
- Plausibilitätskontrolle mit VeriSO: In der «TABLE Einzelpunkt» dürfen nur Punkte gemäss Handbuch erhoben werden.
Thema Höhen
Keine Verifikation durch das AGI.
Thema Nomenklatur
Ergänzend zum Check-Service MoCheckBE werden folgende Kontrollen durchgeführt:
- Definitiver Nomenklaturplan gemäss Vertrag vorhanden?
- Parzellenscharfe Erfassung (Verschnitt mit Liegenschaften)
Die Erstellung des definitiven Nomenklaturplans mit der definitiven Schreibweise der Nomenklaturen wird ausserhalb der Standardverifikation geprüft. Die Anweisungen sind im Kapitel Nomenklatur festgehalten.
Thema Liegenschaften
Ergänzend zum Check-Service MoCheckBE werden folgende Kontrollen durchgeführt:
Kontrolle Flächenvergleich alt-neu (sofern nicht bereits in Phase B2 Trans erfolgt)
- Es gelten die Toleranzen gemäss Tabellen der Fehlergrenzen (EJPD 1965/1976). Für Ersterhebungen von Vermessungswerken, welche vor 1919 erstellt wurden, gelten die doppelten Toleranzen. Bei grösseren Abweichungen ist der Originalplan (meist im Staatsarchiv) zu konsultieren.
Allgemein (gilt für alle Tabellen)
- Visuelle Prüfung aller abgefüllten Attribute, zum Teil Vergleich mit der GRUDA-AV (Teilgrundstücke, Grundbuchflächen, streitig, usw.)
- Vergleich Grundbuchfläche zu technischer Fläche
- Kontrolle Qualitätsstandard und Vollständigkeit gemäss Vertrag
- Korrekte Erfassung der Teilgrundstücke und der selbständigen sowie dauernden Rechte
- Vergleich der Gemeindefläche mit der Summe der Liegenschaftsflächen (Anforderungsliste Geometer)
- Visuelle Kontrolle bei Grundstücksgrenzen zwischen zwei Gebäuden (Brandmauer)
«LSNachfuehrung»
- Vollständigkeitsprüfung und Vergleich der Attribute mit GRUDA-AV (Verarbeitungsart, Geschäftsnummer, Gültigkeit, Daten Geschäftssequenz und GB-Eintrag)
Grenzpunkt (zusätzlich zu «allgemein»)
- Vermarkung gemäss Vertrag?
- Visuelle Prüfung der Attribute «LageGen» (unter Berücksichtigung der Toleranzstufen), «LageZuv», «Punktzeichen» und «ExaktDefiniert»
- Visuelle Kontrolle aller Grenzpunkte, die nicht auf einer Grundstücksgrenze liegen.
- Visuelle Kontrolle: kein Grenzpunkt liegt auf der Gemeindegrenze, kein LFP1-3 in der «TABLE» der Grenzpunkte, aber die Hilfsfixpunkte, die zugleich Grenzpunkte sind, müssen zusätzlich in der «TABLE Grenzpunkt» sein.
«ProjGrundstueck», «ProjLiegenschaft», «ProjSelbstRecht»
- Visuelle Prüfung pro Entstehung (thematische Abfrage)
- Visuelle Prüfung aller abgefüllten Attribute und Vergleich mit GRUDA-AV (beteiligte Grundstücke, usw.)
Thema Rohrleitungen
Ergänzend zum Check-Service MoCheckBE werden folgende Kontrollen durchgeführt:
- Plausibilitätskontrolle der Betreiber
- Visuelle Prüfung der Rohrleitungen (Geometrie und Betreiber auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität) mit Hilfe des Datensatzes ERDGAS
- Plausibilitätskontrolle der «Qualitaet»
Thema Hoheitsgrenzen
Ergänzend zum Check-Service MoCheckBE werden folgende Kontrollen durchgeführt:
Gemeindegrenzen
- Visuelle Prüfung der Attribute «LageGen», «LageZuv», «Punktzeichen», «ExaktDefiniert» bei den Hoheitsgrenzpunkten
- Visuelle Kontrolle aller «Hoheitsgrenzstein = ja» mit Hilfe des Datensatzes STEINV
- Visuelle Kontrolle: alle Hoheitsgrenzpunkte liegen auf der Gemeindegrenze und alle LFP1-3 und Hilfsfixpunkte, die zugleich Hoheitsgrenzpunkte sind, müssen zusätzlich in der «TABLE Hoheitsgrenzpunkt» sein.
- Visuelle Kontrolle aller Hoheitsgrenzpunkte, die nicht auf einer Grundstücksgrenze liegen
- Visuelle Kontrolle aller projektierten Gemeindegrenzen mit Hilfe des Datensatzes der projektierten Hoheitsgrenzen
- Visuelle Kontrolle des Attributs «Linienart»
Bezirksgrenzen
- Visuelle Kontrolle: Dieses «TOPIC» muss im Kanton Bern ab dem 01.01.2010 leer sein.
Kantonsgrenzen
- Visuelle Kontrolle des Attributes «Linienart»
Thema dauernde Bodenverschiebung
- Visuelle Kontrolle der vorhandenen Objekte. Objekte werden in diesem «TOPIC» nur erhoben, wenn es Bestandteil des Vertrages ist oder nach Absprache mit dem AGI.
Thema Gebäudeadressen
Ergänzend zum Check-Service MoCheckBE und CheckGWR werden folgende Kontrollen durchgeführt:
«PLZOrtschaft»
- Visuelle Kontrolle der «Ortschaften» (Geometrie und Namen)
- Visuelle Kontrolle der «PLZ6» (Geometrie und Postleitzahl mit Zusatzziffern)
- Visuelle Prüfung aller abgefüllten Attribute
- Visuelle Kontrolle: Die Geometrie einer 6-stelligen Postleitzahl muss identisch der Geometrie der zugehörigen Ortschaft sein.
«Gebaeudeadressen»
- Visuelle Kontrolle aller Strassenstücke (Verknotung, Anfangspunkt und Reihenfolge) und benannten Gebiete
- Visuelle Prüfung aller Attribute der Tabelle Lokalisation und Gebäudeeingang
- Visuelle Kontrolle des GWR_EGID (bei sich überlagernde Einzelobjekten)
- Visuelle Kontrolle der Positionen der Hausnummern
- Visuelle Kontrolle der Verknüpfungen Hausnummer zu Lokalisation
Thema administrative Einteilung
Ergänzend zum Check-Service MoCheckBE werden folgende Kontrollen durchgeführt:
Nummerierungsbereiche
- Die Vollständigkeit und Richtigkeit aller «NBIdent» und ihrer Attribute
Planeinteilungen
- Visuelle Kontrolle des Attributes «Nummer» und Wahl der Massstäbe
TSEinteilung
- Visuelle Kontrolle der Abgrenzungen und des Attributes «Art»
Planrahmen
Keine Verifikation durch das AGI.