Mit der Geschäftskontrolle wird überprüft, ob Geschäfte vorhanden sind, welche noch nicht den Status «Rechtsgültig abgeschlossen» aufweisen. Ebenso wird überprüft, welche Grundstücke mit einer Abschlussmutation abgeschlossen werden müssen.
Wird ein Geschäft rechtsgültig vollzogen, ist das Geschäft abzuschliessen und zu überprüfen, ob nachfolgende Geschäfte ebenfalls abgeschlossen werden können.
Das zuständige Geometerbüro muss die Geschäftskontrolle in allen Nachführungsgemeinden regelmässig durchführen und die daraus folgenden Aktivitäten auslösen.
Geschäfte der Informationsebene Liegenschaften
Gemäss KVAV Artikel 12a sind Geschäfte der Informationsebene «Liegenschaften» innerhalb eines Jahres nach Erstellung der Mutationsakten beim Grundbuch anzumelden.
Die Vollzugsmeldungen des Grundbuchamtes erfolgen automatisch per E-Mail an die organisatorischen Einheiten (OE). Die vom Grundbuch zurück gemeldeten Geschäfte können ebenfalls mit der Funktion «Zurück von GB» abgefragt werden. Geschäfte im Status «Rechtsgültig vollzogen» sind im AV-System sofort auf rechtsgültig zu setzen.
Folgegeschäfte
Folgegeschäfte des Typs «Ohne Grundbuch» sind möglichst in den Status «Warten auf Vorgängergeschäft» zu stellen. Somit werden sie automatisch rechtsgültig, sobald die vorgängig hängigen Geschäfte rechtsgültig vollzogen werden (Hinweis: den rechtsgültigen Abschluss nicht vergessen).
Hilfsmittel in der GRUDA-AV
Um die Geschäftskontrolle durchzuführen, gibt es folgende Hilfsmittel:
- Auswertung «Hängige Geschäfte»
- Auswertung «Hängige Folgemutationen»
- Suchmaske Geometergeschäft: «Zurück von GB»
- Suchmaske Geometergeschäft: Auswahl nach Status («In Bearbeitung», «Bereit für Grundbuch», etc.)
- Suchmaske Geometergeschäft: Auswahl nach Aktenempfänger