In der GRUDA-AV wird bei den Grundstücken der Qualitätscode «Qualitätsstandard AV» geführt. Dieser gibt Auskunft über die Datenqualität, die Entstehung von Objekten, das AV-Datenmodell sowie über den Qualitätsstandard.
Der Qualitätscode ist eine bedeutende Zusatzinformation und dient der Steuerung der Eingabemöglichkeiten und Verarbeitungsprozesse.
Der Qualitätscode wird auch in verschiedenen Umsystemen (z.B. Steuerverwaltung) und von weiteren Datenbezügerinnen und Datenbezügern (z.B. im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Direktzahlungen) verwendet.
Die Qualität von Grundstücken ist mit folgendem Attribut beschrieben:
«Qualitätsstandard AV»
- «AV93»
- «Grafisch»
- «PN» (darf im Kanton Bern nicht verwendet werden)
- «PN definitiv anerkannt»
- «PN provisorisch anerkannt»
- «Unvermessen»
Bei Grundstücken mit Teilgrundstücken unterschiedlicher Qualität wird in der GRUDA-AV – wie auch im AV-System – die schlechtere Qualität erfasst.
Bei geometrisch nicht definierten SDR (z.B. Quellenrecht, Fischezenrecht) werden weder die Fläche noch der Qualitätsstandard AV erfasst.
Bearbeitung und Bereinigung der Qualitätscodes
Falsche Qualitätscodes sind mit einem Geschäft des Typs «Mit Grundbuch» über AVGBS (AVMUT) oder online (manuell) zu bereinigen.