Mit der Einführung des Datenmodells DM.01-AV-BE ist im Kanton Bern nur noch ein Plansystem zugelassen. Es muss die Rasterplaneinteilung basierend auf der Blatteinteilung der Landeskarte verwendet werden. Dadurch ist auch das System für die Plannummerierung festgelegt.
Die Planeinteilungen gehören zur technischen Dokumentation von Vermessungswerken und sind auf einem kleinmassstäblichen Plan darzustellen. Das «TOPIC Planeinteilungen» ist die Basis für das «TOPIC Planrahmen».
Geometrietyp
Der Geometrietyp der Planeinteilungen ist die Gebietsaufteilung («AREA»). Das heisst, im ganzen Gebiet der Informationsebene administrative Einteilungen müssen die Planeinteilungen überlappungsfrei als Fläche definiert werden.
Geometrische Voraussetzungen
Für die Planeinteilungen im Kanton Bern ist lediglich der Plantyp Rasterplan erlaubt. Dadurch werden nur Geraden verwendet.
Da im Kanton Bern ausschliesslich Rahmenpläne zugelassen sind, gibt es keine «OVERLAPS». Die Anordnung wird durch die Rastereinteilung eindeutig definiert.
Grundstückdatenbank (GRUDA-AV)
Die Plannummern werden in der GRUDA-AV gemäss Planeinteilungen geführt. Im Rahmen einer Mutation muss gewährleistet sein, dass bei Änderung der Plannummern diese in der GRUDA-AV angepasst werden. In der GRUDA-AV werden die Inhalte der Attribute «Plannummer» und «NBIdent» geführt.
Geografische Abgrenzung der Datenverwaltung
Als Datenverwaltungseinheit gilt grundsätzlich das Gebiet der politischen Gemeinde. Die geometrische Ausdehnung der Planeinteilungen muss die ganze Gemeinde abdecken. Somit nimmt die Fläche der Planeinteilungen eine grössere Fläche als das Gemeindegebiet ein.
Folgender Grund kann zu einer Ausnahme führen: