Die Behandlung von dauernden Bodenverschiebungen wurde mit der Revision des Immobiliensachenrechts vom 1. Januar 1994 neu geregelt. Massgebend sind die Art. 660a und 660b ZGB.
Im Jahr 1999 wurde von der Vermessungsaufsicht des Kantons Bern ein Grundlagenpapier zu Rutschungen/Bodenverschiebungen inklusive dem Bezug zum kantonalen Recht erarbeitet.
Die Konferenz der kantonalen Vermessungsämter (KKVA) hat eine Empfehlung zur Behandlung von dauernden Bodenverschiebungen in der amtlichen Vermessung erstellt.
Beide Dokumente bilden die Grundlage für die Bearbeitung von dauernden Bodenverschiebungen im Kanton Bern (siehe Linkliste). Für das Verfahren zur Ausscheidung von Rutschgebieten ist die Empfehlung der KKVA massgebend.
Bei der Bearbeitung und Ausscheidung von Gebieten mit dauernden Bodenverschiebungen ist die Koordination mit den in Entstehung begriffenen Gefahrenkarten der Gemeinden sehr wichtig. Auskunft dazu kann das Amt für Wald und Naturgefahren geben.
Für einige Gebiete im Berner Oberland können vom AGI Grundlagedaten aus radarinterferrometrischen Messungen bezogen werden.