Die TVAV schreibt vor, dass das Territorium der Eidgenossenschaft für die amtliche Vermessung in Gebiete mit Toleranzstufen (TS1–TS5) eingeteilt werden muss. Die Einteilung der Toleranzstufen erfolgt aufgrund der Bebauungsdichte respektive des Bodenwertes.
Die «TSEinteilung» hat zurzeit in folgenden Bereichen Bedeutung:
- Anforderung an Genauigkeit und Zuverlässigkeit
- Inhalt und Detaillierungsgrad der zu erfassenden Objekte
Geometrietyp
Der Geometrietyp der «TSEinteilung» ist die Gebietsaufteilung («AREA»). Das heisst, im ganzen Gebiet der Informationsebene Administrative Einteilungen muss die «TSEinteilung» überlappungsfrei als Fläche definiert werden.
Geometrische Voraussetzungen
In der Informationsebene Administrative Einteilungen sind nur die Gerade und der Kreisbogen als linienförmige geometrische Elemente zugelassen. Gerade und Kreisbogen dürfen sich bis zu 20 cm überschneiden.
Im Hinblick auf die Verwendung der AV-Daten in GIS-Systemen wird jedoch dringend empfohlen, «OVERLAPS» (Überschneidungen) zu vermeiden.
Geografische Abgrenzung der Datenverwaltung
Als Datenverwaltungseinheit gilt grundsätzlich das Gebiet der politischen Gemeinde. Folgender Grund kann jedoch zu einer Ausnahme führen: Dauernde Bodenverschiebung.