Logo Kanton Bern / Canton de BerneVermessungshandbücher

Liegenschaft/SelbstRecht/Bergwerk

«TABLE ProjLiegenschaft» und «TABLE Liegenschaft»

Diese Tabellen enthalten Informationen zu rechtsgültigen beziehungsweise pendenten Liegenschaften. Es werden Informationen wie die Nummer des Teilgrundstücks, die Geometrie, die Liegenschaftsfläche und der Qualitätsstandard erfasst.

«TABLE ProjSelbstRecht» und «TABLE SelbstRecht»

In diesen Tabellen werden ausnahmslos Grundstücke mit zugehöriger Geometrie erhoben. Selbständige und dauernde Rechte beziehungsweise Bergwerke, die nicht lokalisiert werden können, werden nicht erhoben. Bei Ersterhebungen sind soweit wie möglich selbständige und dauernde Baurechte zu lokalisieren und die entsprechende Geometrie zu erheben.

Für «übrige Rechte», die selbständige und dauernde Rechte sind, aber weder Baurechte noch Quellrechte oder Konzessionsrechte sind und in der GRUDA-AV als Grundstücksart «Übriges Recht» erfasst sind, gilt folgendes:

  • In den AV-Daten werden geometrisch definierte «übrige Rechte» bis zur Anpassung des Datenmodells nicht geführt.

Dienstbarkeiten, wie zum Beispiel vermarkte Wegrechte, die keine selbständigen und dauernden Rechte sind, werden weder in den AV-Daten noch in der GRUDA-AV erfasst.

  • Bearbeitung SDR (Handbuch GRUDA-AV)

Attribute zu Tabelle «ProjLiegenschaft», «Liegenschaft», «ProjSelbstRecht», «SelbstRecht», «ProjBergwerk» und «Bergwerk»

«NummerTeilGrundstueck»

Dieses Attribut enthält die Nummer der Teilgrundstücke (= Index der Grundstücksnummer), die aus GRUDA-AV übernommen wird. Dieses Attribut ist optional und enthält nur einen Attributwert, wenn das Grundstück Teilgrundstücke hat.

Bei Grundstücken ohne Teilgrundstücke ist der Attributwert @ = «undefiniert» (vollständiges Grundstück).

«Geometrie» («LINEATTR»)

Dieses Attribut enthält die Geometrie eines Grundstücks. Das Linienattribut «LINEATTR» ist optional und definiert, ob die Grundstückgrenzlinien vollständig, streitig oder unvollständig sind.

Attributwerte:

  • @ = «undefiniert»: Grenzlinienteilstück ist rechtskräftig und vollständig
  • 0 = «streitig»: Grenzlinienteilstück ist streitig (KGeoIG 215.341 Art. 35 und 70)
  • 1 = «unvollstaendig»: Grenzlinienteilstück ist unvollständig

«Flaechenmass»

Dieses Attribut enthält die Grundbuchfläche gemäss GRUDA-AV in Quadratmetern eines Grundstücks (ohne Teilgrundstücke) oder eines einzelnen Teilgrundstücks.

«Qualitaet»

«Qualitaetsstandard» der Vermessungswerke. Das Attribut ist unter Qualitaet erläutert und beschrieben.

Zugelassene Attributwerte:

  • 0 = «AV93»
  • 2 = «PN_def_anerkannt»
  • 3 = «PN_prov_anerkannt»

Attribute zu Tabelle «TeilProjLSPos», «TeilLSPos», «TeilProjSRPos», «TeilSRPos»

Die Attribute dienen zur Positionierung, Orientierung und Definition der Schriftgrösse der Grundstücksnummern von Teilgrundstücken. Das Attribut «Pos» ist obligatorisch. Die Attribute «Ori», «HAli», «VAli», «Groesse» und die «Hilfslinie» sind optional.

Werden die optionalen Attribute nicht erhoben, so werden die im «INTERLIS»-Beschrieb des DM.01-AV-BE definierten Defaultwerte gesetzt.

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