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Bearbeitung von selbständig und dauernden Rechten (SDR)

Hinweis

In folgenden Fällen ist es nicht möglich, ein Grundstück mit AVMUT in ein Geometergeschäft zu übertragen:

  • Noch nicht rechtsgültiges Vorgängergeschäft vorhanden, in welchem auf dem betroffenen Grundstück ein SDR gestrichen wurde (SDR ist im rechtsgültigen Zustand noch vorhanden – ein projektierter Zustand existiert nicht, da das SDR gelöscht wurde).
  • Mutation auf einem neuen, noch nicht rechtsgültigen Grundstück (nur projektierter Zustand vorhanden).

SDR werden mit dem Geschäftstyp beziehungsweise der Verarbeitungsart «Mit Grundbuch»/«Standard» erfasst, geändert oder gestrichen.

Sobald ein Geschäft «In Bearbeitung» ist, kann unter «Beteiligte Grundstücke» (Neu > Ein Grundstück erstellen > SDR errichten) ein neues SDR angelegt werden.

Auf SDR können keine Bodenbedeckungen und Gebäude erfasst werden. Diese sind auf der belasteten Liegenschaft zu verwalten. Mit AVGBS können nur die im AV-System definierten SDR übertragen werden.

SDR «Flächenmässig ausgeschieden»

Die Flächenanteile der Belastungen sind durch das Vermessungsbüro zu erfassen oder zu streichen.

SDR «Flächenmässig nicht ausgeschieden»

Ist ein SDR im AV-System nicht definiert, muss das Flag «Flächenmässig nicht ausgeschieden» gesetzt werden.

Beim Wechsel eines SDR von «Flächenmässig ausgeschieden» nach «Flächenmässig nicht ausgeschieden» müssen die Einträge der Grundstücksfläche und der Flächenanteile beim betreffenden SDR gestrichen werden.

Die Erfassung oder Streichung von flächenmässig nicht ausgeschiedenen SDR ist als separates Geometergeschäft abzuwickeln. Damit die korrekte Geschäftsreihenfolge gewährleistet ist, sind sowohl die flächenmässig nicht ausgeschiedenen SDR als auch die belasteten Grundstücke in den Geschäftsperimeter aufzunehmen. Mutationen an flächenmässig nicht ausgeschiedenen SDR werden ohne Planbeilage durchgeführt. Die Flächenanteile werden durch das Grundbuchamt erfasst oder gestrichen.

Bei Mutationen an Liegenschaften, welche mit flächenmässig nicht definierten SDR belastet sind, müssen diese SDR auch in den Geschäftsperimeter aufgenommen werden (automatische Aufnahme in den Perimeter bei AVMUT).

Änderungen an den Belastungen von flächenmässig nicht ausgeschiedenen SDR erfolgen ausschliesslich durch das Grundbuchamt. Da die Mitwirkung des Geometers beziehungsweise der Geometerin in diesem Fall nicht erforderlich ist, wird dazu kein Geometergeschäft erstellt.

Überlagernde SDR

In Fällen von überlagernden SDR kann die rechtliche Situation laut Grundbuch nicht durch die geometrischen Verschnitte der AVGBS ausgewertet und übertragen werden, da durch den Datenkonverter (AVGBS) alle Flächenanteile (Verschnittkombinationen Liegenschaft/SDR, SDR/SDR) berechnet werden.

Bei der Geschäftsprüfung durch das Grundbuch werden die rechtlichen Belastungen der SDR mit den Flächenanteilen nach dem Prinzip «geometrische Sicht = rechtliche Sicht» verglichen. Deshalb kann es vorkommen, dass für überlagernde SDR gravierende Fehler generiert werden, wie beispielsweise:

  • SDR Münchenbuchsee 546/2922: Beim SDR stimmen die Flächenanteile nicht mit den Belastungen des SDR-Rechtes überein (Recht fehlt für SDR Münchenbuchsee 546/2925)

Die (projektierten) rechtlichen Belastungen sind daher durch eine manuelle Bearbeitung des Geometergeschäfts zu kontrollieren und zu bereinigen. Insbesondere sind die überflüssigen Flächenanteile aus AVGBS zu stornieren.

  • Gebäude auf SDR

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