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Landumlegung

Keine definitive Nomenklatur vorhanden

Die Nomenklatur ist gemäss Nomenklatur > Ablauf Erhebung Nomenklatur > Ersterhebung zu erheben.

Definitive Nomenklatur vorhanden

Die Nomenklatur des Umlegungsperimeters ist zu überarbeiten. Je nach Umfang der Umlegung (Grösse des Perimeters / durchzuführende Arbeiten) kann dies auf folgende Arten erfolgen:

  • Die bestehende Nomenklatur wird den neuen Verhältnissen durch eine Nachführung angepasst (z.B. bei kleineren Baulandumlegungen).
  • Die Nomenklatur wird neu erhoben (in der Regel bei Gesamtmeliorationen, Rebumlegungen).
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