Der Unternehmerbericht bildet Bestandteil eines jeden Vermessungsauftrages und dokumentiert:
- die Ausgangslage für die Arbeiten der amtlichen Vermessung und das zu erreichende Ziel,
- die Begründung der Arbeiten,
- die Art der Arbeitsvergabe,
- den Umfang der Arbeiten,
- die zum Einsatz kommenden Realisierungsverfahren und die eingesetzten Bearbeitungsmethoden,
- den Personaleinsatz und die Qualifikation der eingesetzten Personen,
- eine Beurteilung der erreichten Resultate,
- die Datenverwaltung und die Nachführung während der Vermessung,
- die Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren,
- Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit und
- persönliche Anliegen des verantwortlichen Unternehmers beziehungsweise der verantwortlichen Unternehmerin.
Siehe auch Artikel 73 der «Technischen Verordnung über die amtliche Vermessung (TVAV)» vom 10.06.1994.
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