Logo Kanton Bern / Canton de BerneVermessungshandbücher

Mutationsakten

Messurkunde

Die Ausfertigung der Messurkunde richtet sich nach den Angaben im Handbuch DM.01-AV unter Auszüge und Dokumente > Messurkunde. Die nachstehenden Abweichungen sind zu berücksichtigen:

  • Sämtliche Flächenangaben, welche dem Grundbuch entnommen wurden, sind als Zirkaflächen zu bezeichnen.
  • Die Messurkunden sind mit dem Hinweis «Gebiet ohne amtliche Vermessung» zu ergänzen.
  • Im «Verzeichnis der Grundstücke im neuen Zustand» sind die Bodenbedeckungsarten nur einzutragen, sofern sie durch den Geometer oder die Geometerin neu bestimmt wurden.

Planbeilage

Die Ausfertigung der Planbeilagen richtet sich nach den Angaben im Handbuch DM.01-AV unter Auszüge und Dokumente > Mutationsplan. Die nachstehenden Abweichungen sind zu berücksichtigen:

  • Die Herkunft des Planes (z.B. Übersichtsplan) ist anzugeben.
  • Die Flächenangaben, welche dem Grundbuch entnommen wurden, sind als Zirkaflächen zu bezeichnen.
  • Der Geometer beziehungsweise die Geometerin bestätigt die Richtigkeit des Planes lediglich bezüglich der durch ihn beziehungsweise sie verpflockten und neu vermessenen Grundstücke.
  • Die Planbeilagen sind mit dem Hinweis «Gebiet ohne amtliche Vermessung» zu ergänzen.
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